Gehaltsordnung Güterbeförderungs- / Kleintransportgewerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2022

Gültigkeit:
1.1.2022 - 31.12.2022
Gilt für:
Österreichweit

B. Gehaltstafel

a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren

Beschäftigungsgruppe 1:
Angestellte mit einfacher Tätigkeit ohne einschlägige Lehrausbildung 

  1.1.2022 1.1.2023
a) € 1.600,00 € 1.660,00
b) € 1.640,00 € 1.705,00
c) € 1.670,00 € 1.745,00

Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte mit einschlägiger Lehr- oder Schulausbildung 

  1.1.2022 1.1.2023
a) € 1.650,00 € 1.710,00
b) € 1.700,00 € 1.760,00
c) € 1.825,00 € 1.900,00

Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen 

  1.1.2022 1.1.2023
a) € 1.665,00 € 1.745,00
b) € 1.810,00 € 1.865,00
c) € 2.010,00 € 2.090,00

Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit 

  1.1.2022 1.1.2023
a) € 1.850,00 € 1.910,00
b) € 1.915,00 € 1.980,00
c) € 2.235,00 € 2.305,00

Beschäftigungsgruppe 5:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung: freie Vereinbarung

Lehrlingseinkommen

Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt:

im 1. Lehrjahr 40 % (das entspricht € 660,00)
im 2. Lehrjahr 55 % (das entspricht € 907,50)
im 3. Lehrjahr 75 % (das entspricht € 1.237,50)

des kollektivvertraglichen Gehaltes der Beschäftigungsgruppe 2, Untergruppe a, der Gehaltstafel.


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