Illustration mehrerer Personen um Tisch sitzend und stehend
© OneLineStock | stock.adobe.com

Information zum Kollektivvertragsabschluss für Angestellte im Handel 2024

Gilt für:
Österreichweit

Wichtige Neuerungen zum 1.1.2024

Gehaltsrechtliche Änderungen:

1. Die Gehaltstafel wird wie folgt erhöht: 

  • Beschäftigungsgruppen A und B .... 8,5 %
  • Beschäftigungsgruppe C Stufe 1 .... 9,2 %
  • Beschäftigungsgruppe C Stufe 2 .... 8,5 %
  • Beschäftigungsgruppe C Stufe 3 .... 8,5 %
  • Beschäftigungsgruppe C Stufe 4 .... 8,4 %
  • Beschäftigungsgruppe D Stufe 1 .... 9,2 %
  • Beschäftigungsgruppe D Stufe 2 .... 8,5 %
  • Beschäftigungsgruppe D Stufe 3 .... 8,5 %
  • Beschäftigungsgruppe D Stufe 4 .... 8,4 %

Alle übrigen Beschäftigungsgruppen und Stufen werden mit 8,3 % erhöht.

2. Die sich aus der Berechnung ergebenden kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf ganze Euro aufgerundet.

3. Die Lehrlingseinkommen werden auf folgende Beträge angehoben:

  1. Lehrjahr Euro    880,00
  2. Lehrjahr Euro 1.130,00
  3. Lehrjahr Euro 1.430,00
  4. Lehrjahr Euro 1.490,00

4. Die am 31.12.2023 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten.

5. Die Reformbeträge 1 und 2 erhöhen sich gemäß ABSCHNITT 3) E.3. entsprechend der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Mindestgehälter (siehe dazu Punkt 1.) Die Erhöhung der Reformbeträge ist daher abhängig von der konkreten Einstufung der/s Beschäftigten.

Beispiele:

  • Einstufung der/s Beschäftigungen in BG C Stufe 1 – die KV-Erhöhung beträgt 9,2 %, daher beträgt die Erhöhung der Reformbeträge ebenfalls 9,2 %.
  • Einstufung der/s Beschäftigten in BG E – die KV-Erhöhung beträgt 8,3 %, daher beträgt die Erhöhung der Reformbeträge ebenfalls 8,3 %.
  • Die Erhöhung der Reformbeträge erfolgt centgenau. Eine Aufrundung auf den nächsten vollen Euro muss nicht vorgenommen werden.

Weitere Infos zum KV-Abschluss: