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Information zum KV-Abschluss für Angestellte in der Informationstechnologie 2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit

Es konnte ein Abschluss für den IT-KV erzielt werden. Die Eckpunkte des Abschlusses lauten wie folgt: 

1. Gehaltsrechtlicher Teil

  • Die Mindestgrundgehälter werden rückwirkend mit 1.1.2026, sozial gestaffelt, von 2,7% bis 3,1% erhöht:
ZTATST1ST2LT
3,10% 3,0% 2,90% 2,80% 2,70%
  • Geringfügig Beschäftigte: Erhöhung der Mindestgrundgehälter erfolgt per 1.4.2026. Die geldwerte Differenz, die sich durch die spätere Erhöhung ergibt (Zeitraum 1.1.2026 -31.3.2026), ist in Zeit auszugleichen.
  • Die IST-Gehaltssumme wird um 2,75% mit Wirkung spätestens 1.7.2026 erhöht
  • Die Lehrlingseinkommen werden rückwirkend mit 1.1.2026 entsprechend nachstehender Tabelle erhöht.
  • Die Zulagen werden rückwirkend mit 1.1.2026 um 2,75 % erhöht.

Mindestgrundgehälter gemäß § 15 III Abs. 1 rückwirkend ab 1.1.2026

Abschluss 2026ZTATST1ST2LT
Berufseinsteiger gemäß § 15 I. (11)- € 2.420 € 3.104--
Einstiegsstufe € 2.236 € 2.547 € 3.267€ 4.061 € 5.301
Regelstufe € 2.459 € 3.155 € 3.954 € 4.611 € 6.059
Erfahrungsstufe € 3.057 € 3.819 € 4.476 € 5.444 € 6.781

Lehrlingseinkommen gemäß § 16 Abs. 1 rückwirkend ab 1.1.2026

Lehrjahr Lehrlingseinkommen
1. Lehrjahr € 960,00
2. Lehrjahr € 1.210,00
3. Lehrjahr € 1.410,00
4. Lehrjahr € 1.750,00

Zulage

Schicht € 7,55
Ruf € 5,71

2. Rahmenrecht

I. §15 III Abs. 2 Gehälter für Ausbildungszeiten als (Pflicht)Praktikanten für neu abgeschlossene Verträge ab 1.4.2026:
Pflichtpraktikanten erhalten während der ersten sechs Monate als Gehalt den Betrag des Lehrlingseinkommens im 1. Lehrjahr. Für die darüberhinausgehende Zeit gebührt ab dem siebenten Monat als Gehalt der Betrag des Lehrlingseinkommens des 2. Lehrjahres.

II. § 8 Abs. 2 b) Kilometergeld: entspricht per 1.4.2026 dem Kilometergeld gemäß § 26 EStG in der Fassung BGBl I Nr 144/2024

III. § 8 Abs. 3 b) Reiseaufwandsentschädigung: für Dienstreisen im Inland werden per 1.4.2026 jene Beträge festgesetzt, die gemäß § 26 EStG in der Fassung vom 9.10.2024 als steuerfrei anerkannt werden. 

Sonstiges

IV. Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1.1.2026 in Kraft.

Sämtliche KV-Tabellen sowie KV- und Zusatz-KV-Texte werden auf Büroebene finalisiert. Zusätzlich bereiten wir für Sie wieder Erläuterungen und Beispielrechnungen auf.

Hinweis
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesem Überblick zum KV-Abschluss um eine Vorab-Information handelt. Der Kollektivvertrag und seine Ergebnisse haben erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit.