Information zum Kollektivvertragsabschluss für die Binnenschifffahrt 2024

Gilt für:
Österreichweit

Die Kollektivvertragsverhandlungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt (gültig für europäische Wasserstraßen/nicht gültig für Fähren, Bootsvermietungen, Wasserschischulen, Baggereibetriebe und Schifffahrtsunternehmen auf österreichischen Binnenseen) mit der Gewerkschaft VIDA wurden am 20.12.2023 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

1. Gehaltstabellen "Frachtschifffahrt für Schub/Koppelverbände, Frachtschifffahrt Einzelfahrer, Kabinen- und Ausflugsschiffe":

  • Ab 1.1.2024 werden die Mindestgehälter (bis auf "Decksmann") linear um 8,70 % erhöht.
  • Das Mindestgehalt für den "Decksmann" beträgt ab 1.1.2024 in allen genannten Gehaltstabellen 2.000,00 EUR (Gehalt inkl. Zulagen).

2. Gehaltstabelle "Frachtschifffahrt für Hafenbugser und Bunkerboote":

  • Ab 1.1.2024 werden die Mindestgehälter linear um 8,70 % erhöht.

3. Gehaltstabelle "Landdienst":

  • Ab 1.1.2024 werden die Mindestgehälter (Grundbezug) linear um 8,70 % erhöht.
  • Das Mindestgehalt für Gruppe I/Bezugsklasse 1 beträgt ab 1.1.2024 2.000,00 EUR (Grundbezug).

4. Lehrlingseinkommen "Landdienst/Schiffsdienst"

  • Ab 1.1.2024 werden die Lehrlingseinkommen linear um 8,70 % erhöht.

5. Saisondurchrechnung der "Entlohnung der Überstundenarbeit im Schiffsdienst" (§ 23i, Personenschifffahrt/Ausflugsschifffahrt):

  • Bei der Saisondurchrechnung der Überstunden (aktuelle Regelung: 1.4 bis 31.10) wird eine Öffnungsklausel auf Basis einer Betriebsvereinbarung ergänzt. Mittels Betriebsvereinbarung kann der Zeitraum der Saisondurchrechnung der Überstunden bis zum 31. März des Folgejahres (= Jahresdurchrechnung) erweitert werden.

6. Einrichtung einer Arbeitsgruppe

Für die Arbeitsgruppe wurde bereits festgelegt, bis 31.12.2024  eine "Ausdehnung der Saisondurchrechnung in der Ausflugsschifffahrt" auf alle Betriebe bzw. eine „Harmonisierung der Arbeitszeitbestimmungen für die Frachtschifffahrt (Teil 5) mit den allgemeinen Arbeitszeitbestimmungen für den Schiffsdienst (Teil 3) zu diskutieren. Weitere Themen werden im Rahmen der ersten Arbeitsgruppensitzung 2024 festgelegt.