Kollektivvertragsabschluss für Kunststoffverarbeiter 2026
Vorab-Information zum Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter:innen im kunststoffverarbeitenden Gewerbe (Kunststoffverarbeiter)
Der Kollektivvertrag befindet sich derzeit im Unterschriftenlauf und wird nach Abschluss veröffentlicht. Vorab die Verhandlungsergebnisse:
Mit der Gewerkschaft Bau-Holz wurde ein KV-Abschluss für die Arbeiter:innen erzielt.
Kollektivvertragslöhne
Die Kollektivvertragslöhne werden per 1.5.2026 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 68,00 Euro pro Monat erhöht.
Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung über die Lohngruppen von 2,98 %.
Die neuen Löhne ab 1.5.2026 werden somit wie folgt festgesetzt:
| Lohngruppe | Stundenlohn | Monatslohn |
|---|---|---|
| I Spitzenfacharbeiter:in | 14,97 | 2.593,26 |
| II Facharbeiter:in mit LAP | 13,97 | 2.420,06 |
| III Angelernte Tätigkeiten; Maschinenarbeiter:in, Kraftfahrer:in | 13,17 | 2.281,50 |
| IV AN ohne Zweckausbildung | 12,37 | 2.142,94 |
Die Akkordlöhne, Prämien und Stücklöhne werden per 1.5.2026 um 2,97 Prozent erhöht.
Lehrlingseinkommen
Die Lehrlingseinkommen werden per 1.5.2026 um 3,33 Prozent erhöht und wie folgt festgesetzt:
| Lehrlingseinkommen | monatlich in Euro |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | 955,54 |
| 2. Lehrjahr | 1.231,59 |
| 3. Lehrjahr | 1.603,20 |
| 4. Lehrjahr | 2.049,12 |
Bei der Errechnung der Lohnsätze findet jeweils die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, d.h. es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet.
Die bestehende Parallelverschiebungsklausel bleibt aufrecht.
Rahmenrecht
In § 20 Abs. 2 wird ein neuer Satz angefügt: Für die Teilnahme an Betriebsversammlungen zum Zeitpunkt des Schichtwechsels außerhalb der Arbeitszeit gebührt den Arbeitnehmern eine Abgeltung von einem Stundenlohn.
Wirksamkeitsbeginn
Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1.5.2026. Die Lohnsätze gelten bis 30.4.2027.