Kollektivvertragsabschluss PROPAK 2026
I. Basisinformationen
der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 23. März 2026 mit der Gewerkschaft der Privatangestellten
- eine Erhöhung der Gehälter der Angestellten der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um KV / IST + 2,65 %, mind. 90 Euro/Monat und max. 145 Euro/Monat,
- und eine Erhöhung der Löhne der ArbeiterInnen der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um KV / IST + 2,65 %, mind. 90 Euro/Monat und max. 145 Euro/Monat
vereinbart.
Die Abschlüsse werden bei wöchentlicher Lohnzahlung zum Termin 2. März 2026 und bei monatlicher Lohn- bzw. Gehaltszahlung zum Termin 1. März 2026 wirksam.
II. Lohnabschluss PROPAK-Industrie
1. Lohntabellen
In der Beilage übermitteln wir Ihnen die neuen Lohntabellen. Die Erhöhungsbeträge pro Stunde ergeben sich durch Aliquotierung.
Erläuterung zur Durchführung der Erhöhung bei IST-Löhnen:
Die effektiven Stundenlöhne (IST-Löhne) werden um 2,65 %, mind. 90 Euro/Monat und max. 145 Euro/Monat erhöht. Wird der neue Kollektivvertragslohn dadurch nicht erreicht, gilt dieser.
2. Nachtschichtzuschlag
Der Nachtschichtzuschlag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und wird um 3,6 % erhöht. Er beträgt hinkünftig € 50,32. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
3. Schmutzzulage
Die Schmutzzulage gemäß § 10 Punkt 5 PROPAK Kollektivvertrag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 7,78. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
4. Betriebserfahrungszulage
Die Betriebserfahrungszulage wird um 3,6 % erhöht und beträgt für Facharbeiter € 13,27 und für sonstige Arbeiter € 9,72 pro Woche. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. Bei Auszahlung auf Stundenbasis wird auf ganze Cent aufgerundet.
5. Lehrlingseinkommen
Das Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge wird um 3,8 % erhöht. Der Prozentsatz gilt jeweils für beide Tabellen. Das Lehrlingseinkommen beträgt nunmehr:
| 1. März 2026 | Tabelle I | Tabelle II |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | € 966,94 | € 1.236,91 |
| 2. Lehrjahr | € 1.201,36 | € 1.560,24 |
| 3. Lehrjahr | € 1.560,24 | € 1.940,79 |
| 4. Lehrjahr (auch bei Doppellehre) | € 2.086,97 | € 2.244,96 |
| Vorlehre | € 1.006,66 | |
6. Heimarbeiter-Löhne
Die Heimarbeiter-Löhne werden auf Basis der wöchentlichen Normalarbeitszeit festgesetzt und betragen:
| ab 1. März 2026 | |
|---|---|
| für Kartonagenheimarbeiter | € 398,90 |
| für Papierkonfektionsarbeiter | € 365,38 |
| für Lampenschirmheimarbeiter | € 418,68 |
| für Wellpappeheimarbeiter | € 410,88 |
7. Geltungsbeginn und Laufzeit
Sowohl die IST-Erhöhung als auch die neuen Kollektivvertragslöhne treten bei wöchentlicher Abrechnung mit 2. März 2026 und bei monatlicher Abrechnung mit 1. März 2026 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden der neue Nachtschichtzuschlag, die Schmutzzulage, die Betriebserfahrungszulage, die Lehrlingseinkommen und die Lohnsätze für Heimarbeiter wirksam.
Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.
8. Erläuterungen
- Alle Bezugnahmen des Rahmenkollektivvertrages auf Stundenlohn, Betriebserfahrungszulage/Stunde und Zulagen/Stunde bleiben weiterhin aufrecht.
- Die in den Lohntabellen genannten Beträge sowie die Betriebserfahrungszulage gelten jeweils für die im Kollektivvertrag genannte wöchentliche Normalarbeitszeit (38 Stunden).
Stundenlohn und Betriebserfahrungszulage/Stunde ergeben sich durch Division der auf wöchentlicher Basis angegebenen Sätze durch die kollektivvertragliche wöchentliche Normalarbeitszeit (Wochenbasis durch 38). - Bei Auszahlung der BEZ auf Stundenbasis wird der Betrag auf volle Cent aufgerundet.
- Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in Zehnstundeneinheiten angegeben. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
- Die Lohnverrechnung erfolgt wie bisher auf Stundenbasis.
III. Gehaltsabschluss PROPAK- Industrie
1. Gehaltsordnung
In der Beilage übermitteln wir Ihnen die ab 1. März 2026 für Angestellte der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton geltende Gehaltsordnung.
2. Lehrlingseinkommen
Das Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge wird um 3,8 % erhöht. Der Prozentsatz gilt jeweils für beide Tabellen. Das Lehrlingseinkommen beträgt nunmehr:
| 1. März 2026 | Tabelle I | Tabelle II |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | € 966,94 | € 1.236,91 |
| 2. Lehrjahr | € 1.201,36 | € 1.560,24 |
| 3. Lehrjahr | € 1.560,24 | € 1.940,79 |
| 4. Lehrjahr | € 2.086,97 | € 2.244,96 |
| Vorlehre | € 1006,66 | |