Zum Inhalt springen

Lohnordnung Papierkonfektion (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
  

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 2. März 2026
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2026

Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Papierkonfektion" heranzuziehen.

Lohngruppe 1Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit690,39
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit785,96
c)824,82
Lohngruppe 2Lohn/Woche in Euro
a) Qualifizierte Arbeiter im 1. Jahr579,66
b) Vorarbeiter, Sonstige Facharbeiter und Professionisten; Qualifizierte Arbeiter nach dem 1. Jahr732,86
c) Kraftfahrer592,67
Lohngruppe 3Lohn/Woche in Euro
581,65
Lohngruppe 4Lohn/Woche in Euro
567,37
Lohngruppe 5Lohn/Woche in Euro  
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit567,37
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit567,37
c) Maschinenarbeiter an Hochleistungs-Großsackmaschinen567,37
Lohngruppe 6Lohn/Woche in Euro
567,37

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 50,32. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 7,78 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.


Wien, 23. März 2026

FACHVERBAND PROPAK

GEWERKSCHAFT GPA