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Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie 2021

Gilt für:
Österreichweit

Achtung
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig

Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2021

Zwischen dem Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier sowie der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen (Details in den Beilagen):

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindest- und Ist-Gehälter/-Löhne ab 1.5.2021 um 2,0 %.

BG A: € 1940,00

BG B Grundstufe: € 1960,00 – n2:1991,81 – n4: 2030,87 – n7: 2050,40 – n10: 2069,94

2. Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Verteilungsoption:

  1. Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,8 % und
  2. zusätzliche individuelle Erhöhung in einem Gesamtvolumen von 0,4 % der Gehalts- bzw. Lohnsumme.

3. Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Einmalzahlungsoption:

  1. Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,8 % und
  2. zusätzliche Einmalzahlung in der Höhe von mindestens 8,4 % des jeweiligen individuellen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes oder des durchschnittlichen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes der Arbeiter oder Angestellten im Betrieb oder des Durchschnittes der Ist-Löhne und -Gehälter aller Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten im Betrieb im April 2021.

4. Freizeitoption: Möglichkeit des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung und darauf basierender Einzelvereinbarungen über die Umwandlung der Ist-Erhöhung in Freizeit. Anstelle der Erhöhung des Ist-Gehaltes bzw. -Lohnes gebührt bei Inanspruchnahme der Freizeitoption pro Monat zusätzliche Freizeit im Ausmaß von 3 Stunden 20 Minuten.

5. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen und Vergütungen für Praktikantinnen und Praktikanten um durchschnittlich 2,0 %.

6. Erhöhung der kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen um 1,35 %.

7. Erhöhung der im Kollektivvertrag angeführten Zulagen um 2,0 %; die Nachtarbeitszulage und Zulage für die dritte Schicht beträgt ab 1.5.2021 pro Stunde € 2,872.

8. Redaktionelle Änderungen im Rahmenrecht laut Beilage.

Wien, am 28.4.2021

Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie

Obmann:

KR Ing. Wolfgang Hesoun

Geschäftsführerin:

Mag. Marion Mitsch

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Bundesgeschäftsführer-Stv.:

Karl Dürtscher

Wirtschaftsbereichssekretärin:

Eva Scherz

Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft PRO-GE

Bundesvorsitzender:

Rainer Wimmer

Bundessekretär:

Reinhold Binder


Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich die von den Kollektivvertragsparteien unterschriebene, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte und kundgemachte Fassung des Kollektivvertrags ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Verbindlichkeit besitzt. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die Informationen auf dieser Webseite begründen keine Rechtsansprüche.