Information zum KV-Abschluss für Wachorgane im Bewachungsgewerbe ab 1.1.2024

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertragsabschlussprotokoll Bewachungsgewerbe 2024

Abschnitt I

Kollektivvertrag zum 1. Jänner 2024 (für Wachorgane im Bewachungsgewerbe)

Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2023 werden wie folgt abgeändert:

1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der für diesen Geltungsbe­reich bisher gültige Kollektivvertrag vom 1. Jänner 2023 außer Kraft.

3. Zu § 21 Lohnordnung

Die Grundstundenlöhne betragen:

Verwendungsgruppe A - Wachdienst ........................................ EUR 11,77

Verwendungsgruppe B - Service und Sicherheitsdienst .......... EUR 12,92

Dienstart B 6 - Museumsaufsichtsdienst ................................. EUR 11,77

Verwendungsgruppe C - Sonderdienst ..................................... EUR 14,43

Verwendungsgruppe D - Mobiler Dienst ................................... EUR 13,01

Verwendungsgruppe E - Veranstaltungssicherheitsdienste .... EUR 11,77

Verwendungsgruppe F - Flughafensicherheitsdienst ............... EUR 15,46

3. § 22 Nachtzulage

Die Nachtzulage erhöht sich im Jahr 2024 auf 59 Cent pro Stunde (5 % des Grundstundenlohnes der Verwendungsgruppe A).
Ab dem 1. Jänner 2025 und in den Folgejahren erhöht sich die Nachtzulage auf jenen Betrag pro Stunde, der ab 1. Jänner 2025 bzw. in den Folgejahren 10 % des Grundstundenlohnes der Verwendungsgruppe A entspricht und in einem absoluten Euro-Betrag pro Stunde festgelegt wird.

4. § 23 Abs. 1 Zulage für berufsfremde Tätigkeiten

Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 23 Cent pro Stunde.

5. § 23 Abs. 3 Außerordentliche Erschwernis im Revierdienst

Die Erschwerniszulage erhöht sich auf 75 Cent pro Stunde.

6. Zu § 28 Abs. 3 Vergütung bei Benützung eines eigenen Fahrrads

Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 59 Cent pro geleistetem Tag- oder Nachtdienst.

7. Zu § 29 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes

Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 17,47 pro Schicht.

8. Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Verkürzung der verlängerten wöchentlichen Normalarbeitszeit bei gleichzeitiger Einführung eines Durchrechnungs­zeitraumes

Die Arbeitsgruppe erarbeitet einen KV-Text auf Basis des von der Arbeitgeberseite über­ mittelten Textvorschlages bis spätesten 31. März 2024.

Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:

  • Fachverband der gewerblichen Dienstleister:
    • Mag. Martin Wiesinger
    • Hadi Fontanesi
    • Michael Kessler
    • Michael Unterweger
    • Mag. Thomas Kirchner
  • Gewerkschaft vida:
    • Gernot Kopp
    • Ursula Woditschka
    • Jürgen Steiner
    • Charlotte Puntigam
    • Anton Mitter

9. Kollektivvertragsabschluss 2025

Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2024 werden ab 1. Jänner 2025 wie folgt abgeändert:

  • Alle Lohnbestandteile (Grundstundenlohn, Zulagen, ausgenommen Nachtzulage) er­ höhen sich auf Basis des durchschnittlichen VPI-Wertes des Zeitraumes Oktober 2023 bis September 2024 zuzüglich eines wie folgt festgelegten Aufschlages:
    • Beträgt der VPI-Wert zwischen 3 % und 4 %: 0,3%-Punkte
    • Beträgt der VPI-Wert mehr als 4 % bis 5 %: 0,2%-Punkte
    • Beträgt der VPI-Wert mehr als 5 %: 0,1%-Punkte
    • Beträgt der VPI-Wert unter 3 %, wird der Aufschlag von den Kollektivvertragspartnern verhandelt.

Abschnitt II

Sonderkollektivvertrag Veranstaltungssicherheitsdienste 2024

Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2023 werden wie folgt abgeändert:

1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt mit1. Jänner 2024 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der für diesen Geltungsbe­reich bisher gültige Kollektivvertrag vom 1. Jänner 2023 außer Kraft.

2. § 12 Lohnordnung

Der Grundstundenlohn beträgt:

Veranstaltungssicherheitsdienst: ...... EUR 11,77

3. § 14 Nachtzulage

Die Nachtzulage erhöht sich im Jahr 2024 auf 59 Cent pro Stunde (5 % des Grundstunden­lohnes der Verwendungsgruppe A des KV für Wachorgane im Bewachungsgewerbe).
Ab dem 1. Jänner 2025 und in den Folgejahren erhöht sich die Nachtzulage auf jenen Be­ trag pro Stunde, der ab 1. Jänner 2025 bzw. in den Folgejahren 10 % des Grundstundenloh­nes der Verwendungsgruppe A des KV für Wachorgane im Bewachungsgewerbe entspricht und in einem absoluten Euro-Betrag pro Stunde festgelegt wird.

4. Zu § 16 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes

Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 17,47 pro Schicht.


FÜR DEN
FACHVERBAND DER GEWERBLICHEN DIENSTLEISTER

BV-Stv. Mag. Martin Wiesinger

Verhandlungsleiter

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

FGO-Stv. Mag. Hans-Georg Chwoyka

Bundesvorsitzender Bewachungsgewerbe

FÜR DEN
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA

Gernot Kopp

Verhandlungsleiter

Ursula Woditschka

Fachbereichssekretärin


Wien, am 29. November 2023