Lehrlingsentschädigung im Fotografengewerbe gültig ab 1.8.2018
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig
Vereinbarung über die Lehrlingsentschädigung für Berufsfotografinnen/Berufsfotografen.
Nachstehende Lehrlingsentschädigungssätze sind einheitlich für ganz Österreich ausgehandelt:
Die Lehrlingsentschädigungen betragen monatlich:
im 1. Lehrjahr: EUR 403,00
im 2. Lehrjahr: EUR 547,00
im 3. Lehrjahr: EUR 722,00
im 7. Lehrhalbjahr: EUR 920,00
und gelten ab 1. August 2018 einheitlich für ganz Österreich für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Berufsfotografen mit einer Laufzeit von 12 Monaten.