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Lehrlingsentschädigung im Fotografengewerbe gültig ab 1.8.2018

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter, Angestellte
Achtung
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig

Vereinbarung über die Lehrlingsentschädigung für Berufsfotografinnen/Berufsfotografen.

Nachstehende Lehrlingsentschädigungssätze sind einheitlich für ganz Österreich ausgehandelt: 

Die Lehrlingsentschädigungen betragen monatlich:

im 1. Lehrjahr: EUR 403,00

im 2. Lehrjahr: EUR 547,00

im 3. Lehrjahr: EUR 722,00

im 7. Lehrhalbjahr: EUR 920,00 

und gelten ab 1. August 2018 einheitlich für ganz Österreich für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Berufsfotografen mit einer Laufzeit von 12 Monaten.