Lohnordnung Friedhofsgärtnereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026
Anhang A
Lohntafel
Arbeitnehmer/innen in den gewerblichen Friedhofsgärtnereibetrieben
gültig ab 1. März 2026 bis 28. Februar 2027
| Lohnkategorie | Monats-Bruttolohn in Euro |
|---|---|
| Gartenfacharbeiter | 2.458,41 |
| Gartenfacharbeiter für die ersten 2 Arbeitsjahre der Beschäftigung im selben Betrieb | 2.341,52 |
| Hügelmacher | 2.274,37 |
| Gartenarbeiter | 2.038,32 |
| Gartenarbeiter für die ersten 2 Arbeitsjahre der Beschäftigung im selben Betrieb | 1.941,89 |
Lehrlingseinkommen
| Lehrjahr | Euro |
|---|---|
| Lehrlinge im 1. Lehrjahr, monatlich | 760,76 |
| Lehrlinge im 2. Lehrjahr, monatlich | 920,36 |
| Lehrlinge im 3. Lehrjahr, monatlich | 1.175,72 |
Einmalige Kaufkraftsicherungsprämie
Allen Arbeiter:innen, die zum 30.9.2026 in einem aufrechten Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber:in stehen, erhalten mit der Lohnauszahlung für das Monat September eine Kaufkraftsicherungsprämie. Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigte € 50,00.
Allen Arbeiter:innen, die zum 30.11.2026 in einem aufrechten Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber:in stehen, erhalten mit der Lohnauszahlung für das Monat November eine Kaufkraftsicherungsprämie. Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigte € 50,00.
Teilzeitbeschäftigte erhalten den ihrer vereinbarten Normalarbeitszeit entsprechenden aliquoten Teil der Kaufkraftsicherungsprämie.