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Lohnordnung Friedhofsgärtnereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
ab 1.3.2026

Anhang A

Lohntafel
Arbeitnehmer/innen in den gewerblichen Friedhofsgärtnereibetrieben

gültig ab 1. März 2026 bis 28. Februar 2027

LohnkategorieMonats-Bruttolohn in Euro
Gartenfacharbeiter2.458,41
Gartenfacharbeiter für die ersten 2 Arbeitsjahre der Beschäftigung im selben Betrieb2.341,52
Hügelmacher2.274,37
Gartenarbeiter2.038,32
Gartenarbeiter für die ersten 2 Arbeitsjahre der Beschäftigung im selben Betrieb1.941,89

Lehrlingseinkommen

LehrjahrEuro
Lehrlinge im 1. Lehrjahr, monatlich760,76
Lehrlinge im 2. Lehrjahr, monatlich920,36
Lehrlinge im 3. Lehrjahr, monatlich1.175,72

Einmalige Kaufkraftsicherungsprämie

Allen Arbeiter:innen, die zum 30.9.2026 in einem aufrechten Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber:in stehen, erhalten mit der Lohnauszahlung für das Monat September eine Kaufkraftsicherungsprämie. Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigte € 50,00. 

Allen Arbeiter:innen, die zum 30.11.2026 in einem aufrechten Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber:in stehen, erhalten mit der Lohnauszahlung für das Monat November eine Kaufkraftsicherungsprämie. Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigte € 50,00.

Teilzeitbeschäftigte erhalten den ihrer vereinbarten Normalarbeitszeit entsprechenden aliquoten Teil der Kaufkraftsicherungsprämie.