Lohnordnung Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2024

Gültigkeit:
1.1.2024 - 31.12.2024
Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag
für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund – Produktionsgewerkschaft PRO-GE

Artikel I – Geltungsbereich

Der Kollektivvertrag gilt:

1.) Räumlich: Für das gesamte Gebiet der Republik Österreich.

2.) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler, die eine Gewerbeberechtigung für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe besitzen.

3.) Persönlich: Für alle Arbeitnehmer einschließlich der Lehrlinge der unter Punkt 2.) genannten Betriebe, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

Artikel II – Lohntafel gemäß § 5 des Rahmenkollektivvertrages vom 29.11.2023

Lohntafel für die Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger

 Stundenlohn mit Geltung ab 1.1.2024 in EUR
1. Glasbläser nach dem 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in)EUR 12,74
2. Glasbläser im 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in)EUR 11,33
3. Hilfsarbeiter(in)EUR 10,88

Lehrlingseinkommen

 Monatslohn mit Geltung ab 1.1.2024 in EUR
1. Lehrlinge im 1. LehrjahrEUR 665,00 / Monat
2. Lehrlinge im 2. LehrjahrEUR 1.000,00 / Monat
3. Lehrlinge im 3. LehrjahrEUR 1.250,00 / Monat

Artikel III – Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

Die Lohnsätze bzw. Lehrlingseinkommen dieser Lohntafel gelten vom 1.1.2024 bis 31.12.2024. Drei Monate vor Ablauf der Lohntafel sind Verhandlungen wegen Erneuerung derselben aufzunehmen.


Wien, am 29.11.2023


BUNDESINNUNG DER DACHDECKER, GLASER UND SPENGLER

Mst. Walter Stackler

Bundesinnungsmeister

Mag. Franz Stefan Huemer

Geschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND – Gewerkschaft PRO-GE

Reinhold Binder

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundesgeschäftsführer

Franz Stürmer

Sekretär