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Lohnordnung Hafner, Platten-, Fliesenleger, Keramiker, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
ab 1.5.2026

Anhang I

Anhang gemäß § 18 RKV

A) Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe sowie die Porzellanwarenerzeuger in Wien

Lohntafel (Lohnordnung)

a) Lohnordnung

Für Österreich ohne Kärnten Stundenlohn ab 1. Mai 2026
in Euro
Facharbeiter*) nach dem 2. Verwendungsjahr18,75
Facharbeiter*) im 2. Verwendungsjahr17,82
Facharbeiter*) im 1. Verwendungsjahr16,81
Qualifizierter Helfer15,96
Helfer15,33
Für KärntenStundenlohn ab 1. Mai 2026
in Euro
Facharbeiter*) nach dem 2. Verwendungsjahr18,75
Facharbeiter*) im 2. Verwendungsjahr17,82
Facharbeiter*) im 1. Verwendungsjahr16,81
Qualifizierter Helfer15,96

*) Hafner, Platten- und Fliesenleger

b) Lehrlingseinkommen

Lehrjahr Stundenlohn ab 1. Mai 2026 in Euro 
Lehrlinge im 1. Lehrjahr5,50
Lehrlinge im 2. Lehrjahr7,10
Lehrlinge im 3. Lehrjahr8,70
Lehrlinge im 4. Lehrjahr10,50

c) Spannengarantieklausel
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.

d) Zulagen für Oberösterreich, Steiermark und Wien
Helfer, die einem Fliesenleger, der im Akkord arbeitet, zugeteilt sind, erhalten einen Zuschlag von 18 Prozent (in der Steiermark von 13 Prozent) auf ihren kollektivvertraglichen Stundenlohn. Diese Zulage gebührt so lange, als nicht ein neuer Akkordvertrag, der auch die Helfer in die Akkordsätze einbaut, in Wirksamkeit tritt.

B) Für Keramikergewerbe (ausgenommen die Porzellanwarenerzeuger in Wien)

Für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des keramischen Gewerbes, sofern sie sich ausschließlich mit der Erzeugung keramischer Gegenstände befassen.

Keramiker Lohntafel (Lohnordnung)

a) Lohnordnung

Für Österreich ohne Kärnten
Stundenlohn ab 1. Mai 2026 in Euro
Facharbeiter nach dem 2. Verwendungsjahr14,94
Facharbeiter im 2. Verwendungsjahr13,70
Facharbeiter im 1. Verwendungsjahr12,83
Qualifizierter Helfer12,64
Helfer12,12
Für KärntenStundenlohn ab 1. Mai 2026 in Euro
Facharbeiter nach dem 2. Verwendungsjahr14,94
Facharbeiter im 2. Verwendungsjahr13,70
Facharbeiter im 1. Verwendungsjahr12,83
Qualifizierter Helfer12,64

b) Lehrlingseinkommen

Lehrjahr Stundenlohn ab 1. Mai 2026 in Euro 
Lehrlinge im 1. Lehrjahr4,40
Lehrlinge im 2. Lehrjahr5,70
Lehrlinge im 3. Lehrjahr6,80

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Gewerkschaft Bau-Holz ist ausgeschlossen.