Lohnordnung Konditoren Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2025
- Gültigkeit:
- 1.5.2025 - 30.4.2026
- Gilt für:
- Vorarlberg
Zusatzkollektivvertrag
1.5.2025
(Lohnvertrag)
abgeschlossen zwischen der Vorarlberger Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) – 6800 Feldkirch, Wichnergasse 9 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg
b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Innung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)
c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer:Innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
II. Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit Wirkung vom 01.05.2025 in Kraft und kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.
Mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der bisherige Lohnvertrag vom 01.05.2024 außer Kraft.
Dieser Vertrag wurde für eine 12-monatige Laufzeit zugesagt. Somit tritt dieser Vertrag am 01.05.2026 außer Kraft.
III. Lohnsätze
Kategorie | Stundenlohn 1/167 in Euro | Monatslohn in Euro | |
---|---|---|---|
1 | Backstubenleiter:in Erstgeselle:in mit verantwortlicher Tätigkeit | 14,59 | 2.435,93 |
2 | a) Konditor:in mit mehr als 3 Gesellenjahren | 13,87 | 2.315,88 |
b) Konditor:in im 2. und 3. Gesellenjahr | 12,65 | 2.113,33 | |
c) Konditor:in im 1. Gesellenjahr | 11,80 | 1.970,05 | |
d) Konditor:in während der Weiterbeschäftigung von ausgelernten Lehrlingen | 10,52 | 1.757,11 | |
e) Arbeitnehmer:innen mit einer 3-jährigen Lehrzeit, jedoch ohne Lehrabschlussprüfung | 10,94 | 1.826,94 | |
3 | Kraftfahrer:innen | 11,94 | 1.993,93 |
4 | Sonstige Arbeitnehmer:innen | ||
a) ab dem vollendeten 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb | 11,76 | 1.964,49 | |
b) in den ersten 9 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb | 10,59 | 1.768,05 | |
5 | Ladner:innen und Servierer:innen im 2. Jahr oder mit mehrjähriger Praxis | 11,76 | 1.964,49 |
6 | Lehrlingseinkommen/Monat | ||
1. Lehrjahr monatlich | 626,43 | ||
2. Lehrjahr monatlich | 794,50 | ||
3. Lehrjahr monatlich | 978,97 | ||
7 | 1 ½-jährige Ausbildung als Konditor:in bei Anrechnung einer dreijährigen Bäcker:innenlehre | ||
a) in den ersten sechs Monaten | 815,71 | ||
b) in den weiteren zwölf Monaten | 1.005,11 |
IIV. Begünstigungsklausel
Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die Arbeitnehmer:innen günstigeren Vereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektiwvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer:innen empfohlen.
Feldkirch, 08.05.2025
WIRTSCHAFTSKAMMER VORARLBERG
INNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE –
DIE KONDITOREN FÜR VORARLBERG
Mst. Wolfgang Fitz
Innungsmeister
Mst. Gunther Fenkart
Innungsmeisterin/Berufsgruppenobfrau
Lampert Patric
Geschäftsführer
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Reinhold Binder
Bundesvorsitzender
Peter Schleinbach
Bundesgeschäftsführer
Patrick Stockreiter
Branchensekretär