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Lohnordnung Konditoren Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2025

Gültigkeit:
1.5.2025 - 30.4.2026
Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag

1.5.2025
(Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Vorarlberger Landesinnung der LebensmittelgewerbeBerufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) – 6800 Feldkirch, Wichnergasse 9 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Innung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer:Innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit Wirkung vom 01.05.2025 in Kraft und kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

Mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der bisherige Lohnvertrag vom 01.05.2024 außer Kraft.

Dieser Vertrag wurde für eine 12-monatige Laufzeit zugesagt. Somit tritt dieser Vertrag am 01.05.2026 außer Kraft.

III. Lohnsätze

KategorieStundenlohn 1/167 in EuroMonatslohn in Euro
1 Backstubenleiter:in
Erstgeselle:in mit verantwortlicher Tätigkeit
14,59 2.435,93
2 a) Konditor:in mit mehr als 3 Gesellenjahren

13,87

2.315,88

b) Konditor:in im 2. und 3. Gesellenjahr 12,65 2.113,33
c) Konditor:in im 1. Gesellenjahr 11,80 1.970,05
d) Konditor:in während der Weiterbeschäftigung von ausgelernten Lehrlingen10,52 1.757,11
e) Arbeitnehmer:innen mit einer 3-jährigen Lehrzeit, jedoch ohne Lehrabschlussprüfung10,94 1.826,94
3Kraftfahrer:innen11,94 1.993,93
4Sonstige Arbeitnehmer:innen
a) ab dem vollendeten 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb11,76 1.964,49
b) in den ersten 9 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb10,59 1.768,05
5Ladner:innen und Servierer:innen im 2. Jahr oder mit mehrjähriger Praxis11,76 1.964,49
6Lehrlingseinkommen/Monat
1. Lehrjahr monatlich 626,43
2. Lehrjahr monatlich 794,50
3. Lehrjahr monatlich 978,97
71 ½-jährige Ausbildung als Konditor:in bei Anrechnung einer dreijährigen Bäcker:innenlehre
a) in den ersten sechs Monaten815,71
b) in den weiteren zwölf Monaten1.005,11

IIV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die Arbeitnehmer:innen günstigeren Vereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektiwvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer:innen empfohlen.


Feldkirch, 08.05.2025


WIRTSCHAFTSKAMMER VORARLBERG
INNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE – 
DIE KONDITOREN FÜR VORARLBERG

Mst. Wolfgang Fitz
Innungsmeister

Mst. Gunther Fenkart
Innungsmeisterin/Berufsgruppenobfrau

Lampert Patric
Geschäftsführer

GEWERKSCHAFT PRO-GE

Reinhold Binder
Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach
Bundesgeschäftsführer

Patrick Stockreiter
Branchensekretär