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Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2025

Gilt für:
Österreichweit

Lohntarif gültig ab 1. Februar 2025

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie

 LohngruppeStundenlohn
in Euro per 1.2.2025

Lohngruppe I
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten,
qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter.

10,53
Lohngruppe II
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten,
sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen.
10,16
Lohngruppe III
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4).
Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.
9,86
Lohngruppe IV
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit
9,59
Lohngruppe V
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte
9,72
Lohngruppe VI
Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit.
Wochenlohn
392,82

Lehrlingseinkommen ab 1. Februar 2025

a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:

  • Lehrjahr monatlich Euro 765,00
  • Lehrjahr monatlich Euro 877,00
  • Lehrjahr monatlich Euro 1.059,00
  • Lehrjahr monatlich Euro 1.174,00

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:

  1. Lehrjahr monatlich Euro 765,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 937,00