Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2025
- Gilt für:
- Österreichweit
Lohntarif gültig ab 1. Februar 2025
für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie
Lohngruppe | Stundenlohn in Euro per 1.2.2025 |
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Lohngruppe I | 10,53 |
Lohngruppe II Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen. | 10,16 |
Lohngruppe III Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei. | 9,86 |
Lohngruppe IV Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit | 9,59 |
Lohngruppe V Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte | 9,72 |
Lohngruppe VI Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. | Wochenlohn 392,82 |
Lehrlingseinkommen ab 1. Februar 2025
a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:
- Lehrjahr monatlich Euro 765,00
- Lehrjahr monatlich Euro 877,00
- Lehrjahr monatlich Euro 1.059,00
- Lehrjahr monatlich Euro 1.174,00
b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:
- Lehrjahr monatlich Euro 765,00
- Lehrjahr monatlich Euro 937,00