Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2025
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig
Lohntarif gültig ab 1. Februar 2025
für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie
| Lohngruppe I | Stundenlohn in Euro per 1.2.2025 |
|---|---|
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten, | 10,53 |
| Lohngruppe II | Stundenlohn in Euro per 1.2.2025 |
| Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen. | 10,16 |
| Lohngruppe III | Stundenlohn in Euro per 1.2.2025 |
| Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei. | 9,86 |
| Lohngruppe IV | Stundenlohn in Euro per 1.2.2025 |
| Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit | 9,59 |
| Lohngruppe V | Stundenlohn in Euro per 1.2.2025 |
| Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte | 9,72 |
| Lohngruppe VI | Wochenlohn |
| Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. | 392,82 |
Lehrlingseinkommen ab 1. Februar 2025
a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:
| Lehrlingseinkommen im | Euro |
|---|---|
| 1. Lehrjahr monatlich | 765,00 |
| 2. Lehrjahr monatlich | 877,00 |
| 3. Lehrjahr monatlich | 1.059,00 |
| 4. Lehrjahr monatlich | 1.174,00 |
b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit
| Lehrlingseinkommen im | Euro |
|---|---|
| 1. Lehrjahr monatlich | 765,00 |
| 2. Lehrjahr monatlich | 937,00 |