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Lohnordnung Papierindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2021

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
1.5.2021 - 30.4.2022
Achtung
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig

Anlage A

Lohnrechtlicher Teil

Neuregelung der Kollektivvertragslöhne
ab 1. Mai 2021


1) Für die Betriebe der Papier-, Zellstoff- und Maschinenkartonfabriken sowie für die diesen angeschlossenen Holzschleifereien gelten ab 1. Mai 2021 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

Lohngruppe Monatslohn
Spezialarbeiter 2.625,42 Euro
Lohngruppe 1 2.403,63 Euro
Lohngruppe 2 2.245,52 Euro
Lohngruppe 3 2.203,20 Euro
Lohngruppe 4 2.105,40 Euro
Lohngruppe 5 2.024,94 Euro
Lohngruppe 6 1.769,17 Euro

Lehrlingseinkommen:

Für Lehrlinge, die sich zum 30.4.2019 in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden, gelten ab 1. Mai 2021 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr 31 %
2. Lehrjahr 36 %
3. Lehrjahr 55 %
4. Lehrjahr 85 %
  des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten sowie für Lehrlinge, die sich zum 30.4.2019 im ersten Lehrjahr befinden und bis zum Ende des ersten Lehrjahres auf schriftlichen Wunsch in die neue Tabelle umsteigen, gelten ab 1. Mai 2021 die nachstehende Lehrlingseinkommen. Bei minderjährigen Lehrlingen ist für die Rechtswirksamkeit des Umstiegs die schriftliche Zustimmung der Obsorgeberechtigten gemäß § 177 ABGB (i.d.R. der Eltern) notwendig.

1. Lehrjahr 34,5 %
2. Lehrjahr 43,1 %
3. Lehrjahr 53,9 %
4. Lehrjahr 75,5 %
  des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1

2) Für Automatenpappenfabriken, Handelsholzschleifereien und Handpappenfabriken gelten ab 1. Mai 2021 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

Lohngruppe Monatslohn
Spezialarbeiter2.184,36 Euro
Lohngruppe 11.999,34 Euro
Lohngruppe 21.866,81 Euro
Lohngruppe 31.831,24 Euro
Lohngruppe 41.726,12 Euro
Lohngruppe 51.655,55 Euro

Lehrlingseinkommen: 

Für Lehrlinge, die sich zum 30.4.2019 in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden, gelten ab 1. Mai 2021 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr 34 %
2. Lehrjahr 40 %
3. Lehrjahr 64 %
4. Lehrjahr 85 %
  des kollektivvertraglichenMonatsbezuges der Lohngruppe 1

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab dem 1. Mai 2021 die nachstehenden Lehrlingseinkommen: 

1. Lehrjahr 38,3 %
2. Lehrjahr 48,7 %
3. Lehrjahr 62,7 %
4. Lehrjahr 74,1 %
  des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1

3) Die Nachtarbeitszulage lt. Punkt 44 beträgt. ab 1. Mai 2021 € 23,77 die
Nachmittagsschichtzulage lt. Punkt 45 beträgt ab 1. Mai 2021 € 9,89 pro voll geleisteter Schicht.