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Lohnordnung Papierindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
ab 1.5.2026

Anlage A

Lohnrechtlicher Teil

Neuregelung der Kollektivvertragslöhne
ab 1. Mai 2026 1)

1) Für die Betriebe der Papier-, Zellstoff- und Maschinenkartonfabriken sowie für die diesen angeschlossenen Holzschleifereien gelten ab 1. Mai 2026 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

Lohngruppe Monatslohn
Spezialarbeiter € 3.407,30
Lohngruppe 1 € 3.119,45
Lohngruppe 2 € 2.914,27
Lohngruppe 3 € 2.859,35
Lohngruppe 4 € 2.732,41
Lohngruppe 5 € 2.627,98
Lohngruppe 6 € 2.296,05

Lehrlingseinkommen:

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab 1. Mai 2026 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr 40 %
2. Lehrjahr 50 %
3. Lehrjahr 55 %
4. Lehrjahr 75,5 %
  des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1

2) Für Automatenpappenfabriken, Handelsholzschleifereien und Handpappenfabriken gelten ab
1. September 2026 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

Lohngruppe Monatslohn
Spezialarbeiter € 2.823,84
Lohngruppe 1 € 2.584,65
Lohngruppe 2 € 2.413,32
Lohngruppe 3 € 2.367,33
Lohngruppe 4 € 2.231,43
Lohngruppe 5 € 2.140,21

Lehrlingseinkommen:

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab dem 1. Mai 2026
die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr45,1 %
2. Lehrjahr57,2 %
3. Lehrjahr64,2 %
4. Lehrjahr74,9 %
 des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1

3) Die Nachtarbeitszulage lt. Punkt 44 beträgt ab dem 1. Mai 2026 € 29,74, die
Nachmittagsschichtzulage lt. Punkt 45 beträgt ab dem 1. Mai 2026 € 12,33 pro voll geleisteter
Schicht.

Innerbetriebliche Zulagen werden, sofern sie im Kollektivvertrag namentlich genannt werden,
mit Wirksamkeit vom 1.5.2026 um 2,0 %, alle sonstigen Zulagen ebenfalls um 2,0 % erhöht.

Anmerkung zu 1): Das Datum des Inkrafttretens mit 1.5.2026 gilt für Betriebe mit positivem
EBIT. Bei negativer EBIT-Quote bis zu 10 Prozent bezogen auf den Umsatz tritt die Anlage A
ab dem 1.9.2026, bei negativer EBIT-Quote von mehr als 10 Prozent bezogen auf den Umsatz
tritt die Anlage A ab dem 1.11.2026 in Kraft.