Lohnordnung Papierindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2022

Gültigkeit:
1.5.2022 - 30.4.2023
Gilt für:
Österreichweit

Anlage A

Lohnrechtlicher Teil
Neuregelung der Kollektivvertragslöhne ab 1. Mai 2022 


1) Für die Betriebe der Papier-, Zellstoff- und Maschinenkartonfabriken sowie für die diesen angeschlossenen Holzschleifereien gelten ab 1. Mai 2022 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

LohngruppeMonatslohn
Spezialarbeiter2.754,07 Euro
Lohngruppe 12.521,41 Euro
Lohngruppe 22.355,55 Euro
Lohngruppe 32.311,16 Euro
Lohngruppe 42.208,56 Euro
Lohngruppe 52.124,16 Euro
Lohngruppe 61.855,86 Euro

Lehrlingseinkommen:

Für Lehrlinge, die sich zum 30.4.2019 in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden, gelten ab 1. Mai 2022 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr31 %
2. Lehrjahr36 %
3. Lehrjahr55 %
4. Lehrjahr85 %
 des kollektivvertraglichen
Monatsbezuges der Lohngruppe 1

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten sowie für Lehrlinge, die sich zum 30.4.2019 im ersten Lehrjahr befinden und bis zum Ende des ersten Lehrjahres auf schriftlichen Wunsch in die neue Tabelle umsteigen, gelten ab 1. Mai 2022 die nachstehenden Lehrlingseinkommen. Bei minderjährigen Lehrlingen ist für die Rechtswirksamkeit des Umstiegs die schriftliche Zustimmung der Obsorgeberechtigten gemäß § 177 ABGB (i.d.R. der Eltern) notwendig.

1. Lehrjahr40 %
2. Lehrjahr50 %
3. Lehrjahr55 %
4. Lehrjahr75,5 %
 des kollektivvertraglichen
Monatsbezuges der Lohngruppe 1

2) Für Automatenpappenfabriken, Handelsholzschleifereien und Handpappenfabriken gelten ab 1. Mai 2022 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

LohngruppeMonatslohn
Spezialarbeiter2.291,39 Euro
Lohngruppe 12.097,31 Euro
Lohngruppe 21.958,28 Euro
Lohngruppe 31.920,97 Euro
Lohngruppe 41.810,70 Euro
Lohngruppe 51.736,67 Euro

Lehrlingseinkommen: 

Für Lehrlinge, die sich zum 30.4.2019 in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden, gelten ab 1. Mai 2022 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr34 %
2. Lehrjahr40 %
3. Lehrjahr64 %
4. Lehrjahr85 %
 des kollektivvertraglichen
Monatsbezuges der Lohngruppe 1

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab dem 1. Mai 2022 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr45,1 %
2. Lehrjahr57,2 %
3. Lehrjahr64,2 %
4. Lehrjahr74,9 %
 des kollektivvertraglichen
Monatsbezuges der Lohngruppe 1

3) Die Nachtarbeitszulage lt. Punkt 44 beträgt. ab 1. Mai 2022 € 25,30 (ab dem 1. Mai 2023: 
€ 27,25 und ab dem 1.Mai 2024 € 29,00), die Nachmittagsschichtzulage lt. Punkt 45 beträgt ab 1. Mai 2022 € 10,50 (ab dem 1. Mai 2023 € 11,30 und ab dem 1.Mai 2024 € 12,00) pro voll geleisteter Schicht. 
Anrechnungsklausel: Innerbetriebliche Zulagen werden, sofern sie im Kollektivvertrag namentlich genannt werden, mit Wirksamkeit vom 1.5.2022 um 4,75 % erhöht.