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Lohnordnung Papierindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2025

Gültigkeit:
1.5.2025 - 30.4.2026
Gilt für:
Österreichweit

Anlage A

Lohnrechtlicher Teil
Neuregelung der Kollektivvertragslöhne ab 1. Mai 2025


1) Für die Betriebe der Papier-, Zellstoff- und Maschinenkartonfabriken sowie für die diesen angeschlossenen Holzschleifereien gelten ab 1. Mai 2025 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

LohngruppeMonatslohn
Spezialarbeiter 3.327,44 Euro
Lohngruppe 1 3.046,34 Euro
Lohngruppe 2 2.845,97 Euro
Lohngruppe 3 2.792,33 Euro
Lohngruppe 4 2.668,37 Euro
Lohngruppe 52.566,39 Euro
Lohngruppe 62.242,24 Euro

Lehrlingseinkommen:

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab 1. Mai 2025 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr40 %
2. Lehrjahr50 %
3. Lehrjahr55 %
4. Lehrjahr75,5 %
 des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1

2) Für Automatenpappenfabriken, Handelsholzschleifereien und Handpappenfabriken gelten ab 1. Mai 2024 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

LohngruppeMonatslohn
Spezialarbeiter2.763,05 Euro
Lohngruppe 12.529,01 Euro
Lohngruppe 22.361,37 Euro
Lohngruppe 32.316,37 Euro
Lohngruppe 42.183,40 Euro
Lohngruppe 52.094,14 Euro

Lehrlingseinkommen: 

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab dem 1. Mai 2025 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr45,1 %
2. Lehrjahr57,2 %
3. Lehrjahr64,2 %
4. Lehrjahr74,9 %
 des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1

3) Die Nachtarbeitszulage lt. Punkt 44 beträgt ab dem 1. Mai 2025 € 29,16, die Nachmittagsschichtzulage lt. Punkt 45 beträgt ab dem 1. Mai 2025 € 12,09 pro voll geleisteter Schicht. 

Anrechnungsklausel: Innerbetriebliche Zulagen werden, sofern sie im Kollektivvertrag namentlich genannt werden, mit Wirksamkeit vom 1.5.2025 um 2,65 %, alle sonstigen Zulagen um 2,45% erhöht.