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Lohnordnung Tapezierergewerbe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
ab 1.5.2026

Beilage zum Kollektivvertrag für das Tapezierergewerbe

Lohnordnung

 Stundenlohn ab 1.5.2026 in Euro
I. Spezialfacharbeiter17,38
II. Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der Auslehre15,76
III. Facharbeiter nach dem 1. Jahr nach der Auslehre14,44
IV. Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre13,96
V. Hilfsarbeiter13,93

Lehrlingseinkommen 

Lehrlingseinkommen pro Monatab 1.5.2025 in Euro
1. Lehrjahr 900,00
2. Lehrjahr 1.120,00
3. Lehrjahr 1.340,00

Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.

Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.