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Lohnordnung Vulkaniseure, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026

Gültigkeit:
1.1.2026 - 31.12.2026
Gilt für:
Österreichweit

Vulkaniseure

Mindestgrundlöhne
Lehrlingsentschädigungen
Zulagen
ab 1. Jänner 2026


Zusatzvereinbarung

(lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2024 für Vulkaniseure)

Diese Zusatzvereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE, andererseits.

I. Geltungsbereich

1. Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet

2. Fachlich: Für alle Vulkaniseurbetriebe, die Mitglieder der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik sind. In Betrieben, in denen außer VulkaniseurarbeiterInnen auch noch andere ArbeiterInnengruppen oder EinzelarbeiterInnen beschäftigt sind, findet dieser Kollektivvertrag für die gesamte Belegschaft dann Anwendung, wenn die Mehrzahl der im Betrieb Beschäftigten bei Vulkaniseurarbeiten tätig ist.

3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen sowie der gewerblichen Lehrlinge, im Folgenden ArbeitnehmerInnen genannt.

II. Geltungsdauer

Diese Zusatzvereinbarung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.

III. Mindestgrundlöhne

LohngruppenMindestgrundlohn pro Monat in Euro
1. SpitzenfacharbeiterInnen€ 3.326,55
2. Qualifizierte FacharbeiterInnen€ 2.841,20
3. FacharbeiterInnen € 2.525,96
4. Besonders qualifizierte ArbeitnehmerInnen€ 2.319,66
5. Qualifizierte ArbeitnehmerInnen€ 2.244,14
6. ArbeitnehmerInnen ohne Zweckausbildung€ 2.172,82

Zur Berechnung des Stundenlohns ist der Monatslohn durch 167 Stunden zu teilen.

IV. Lehrlingseinkommen

LehrjahrMindestsätze pro Monat in Euro
1. Lehrjahr€ 768,84
2. Lehrjahr € 1.052,64
3. Lehrjahr € 1.336,44
4. Lehrjahr€ 1.780,20

V. Zulagen

(Gemäß Abschnitt VI und VII des Rahmenkollektivvertrages)

ZualgenartBetrag in Euro
1. Schmutzzulage pro Stunde€ 0,590
2. Nachtarbeitszulagepro Stunde€ 2,149
3. Montagezulage pro Stunde€ 1,472
Taggeldpro Tag mindestens€ 17,40

VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Mit Inkrafttreten dieser Zusatzvereinbarung per 1. Jänner 2026 tritt die Zusatzvereinbarung vom 11. Dezember 2024 (lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2024 für Vulkaniseure) außer Kraft.

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als diese Zusatzvereinbarung, bleiben aufrecht.

Wien, 5. Dezember 2025

BUNDESINNUNG DER FAHRZEUGTECHNIK

Bundesinnungsmeister:

MMst. Roman Keglovits-Ackerer, BA

Bundesberufsgruppenobmann:

Franz Doblhofer

Bundesinnungsgeschäftsführer:

DI Andras Gruber

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
DIE PRODUKTIONSGEWERKSCHAFT

Bundesvorsitzender: 

Reinhold Binder

Bundesgeschäftsführer:

Peter Schleinbach 

Sekretär:

Patrick Stockreiter