Lohnordnung Wellpappe (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2024

Gilt für:
Österreichweit

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 4. März 2024
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2024

Lohntabelle für Wellpappearbeiter

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Wellpappe" heranzuziehen.

Lohngruppe 1 Lohn/Woche in Euro
a) 743,61
b)   780,88
Lohngruppe 2Lohn/Woche in Euro
  656,66
Lohngruppe 3Lohn/Woche in Euro
572,05
Lohngruppe 4Lohn/Woche in Euro
538,77
Lohngruppe 5Lohn/Woche in Euro
531,18

Anlagenführer, die nicht im Angestelltenverhältnis stehen, erhalten den Lohn der Gruppe 1a) plus 20 %. Schichtleiter, in deren Aufsichtsverantwortung auch die Wellpappeerzeugung fällt, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit den Lohn der Gruppe 1a) plus 25 %.

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 46,75. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 7,30 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.


Wien, 22. Februar 2024

FACHVERBAND PROPAK

GEWERKSCHAFT GPA