Zum Inhalt springen

Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Speditionen und Logistik, Angestellte, gültig ab 1.7.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Angestellte
Geltungsdauer:
1.7.2026 - 31.12.2026

Zusatzkollektivvertrag
für Angestellte in Spedition und Logistik

gültig ab 1. Juli 2026
bis einschließlich 31. Dezember 2026


Zusatzkollektivvertrag

§ 1 Vertragsschließende

Der Zusatzkollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Spedition und Logistik,1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, 1030 Wien, Alfred-Dallinger -Platz 1 andererseits.

§ 2 Geltungsbereich

Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt:

1. Räumlich: für das gesamte Bundesgebiet Österreich

2. Fachlich: Für sämtliche Betriebe, die der Wirtschaftskammer Österreich, Fachver-band Spedition und Logistik, angehören, mit Ausnahme jener Betriebe, die aus-schließlich das Gewerbe der Vermittlung von Seefrachtgeschäften (Seefrachtagen-turen) ausüben.

3. Persönlich: Für alle Angestellten und kaufmännischen Lehrlinge.
Angestellte im Sinne dieses Zusatzkollektivvertrages sind alle Dienstnehmer/innen, auf welche das Angestelltengesetz Anwendung findet.

§ 3 Geltungsdauer

1. Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit 1.7.2026 in Kraft und ist ein Zusatzkollektiv-vertrag zum Kollektivvertrag für die Angestellten in Spedition und Logistik.

2. Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit 31.12.2026 ausser Kraft.

§ 4 Steuerfreie Mitarbeiterprämie für das Jahr 2026 (Kalendermonate Juli bis Dezember)

Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2026 (Kalendermonate Juli bis Dezember) eine Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Ziffer 478 lit f EStG 1988 unter den dort genannten Voraussetzungen in der Höhe von maximal € 500,- steuerfrei zur Auszahlung bringen.

In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiterprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer:innen ersetzt werden.

Es muss nicht an alle Mitarbeiter:innen der gleiche Betrag gezahlt werden; es kann auch sachlich differenziert werden.

Bei der Mitarbeiterprämie muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde.

Die Gewährung einer allfälligen Mitarbeiterprämie erfolgt freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung für die Betriebe.

Wien, am 30.06.2026

Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Spedition und Logistik

Die FV-Obfrau:

KommRin Josefine Deiser

Die FV-Geschäftsführerin:

Mag. Gritta Grabner

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA

Die Vorsitzende:

Barbara Teiber, MA 

Der Bundesgeschäftsführer:

Mario Ferrari

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich Verkehr

Der WB-Vorsitzende:

Thomas Schäffer 

Der Wirtschaftsbereichssekretär:

Alexander Pichler

Der Verhandlungsleiter:

Harald Berndorfer