Zusatzkollektivvertrag Bekleidungsindustrie Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2024

Gültigkeit:
1.1.2024 - 31.12.2024
Gilt für:
Vorarlberg

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE.

I. Geltungsbereich

Der Kollektivvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg

b) fachlich: für alle dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, angehörenden Unternehmen bzw. selbständigen Betriebsabteilungen

c) persönlich: für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2024 in Geltung.

III. Mitarbeiterprämie

Der gegenständliche Kollektivvertrag ermächtigt die Parteien der Betriebsvereinbarung iSd §§ 29ff ArbVG ausdrücklich im Sinne von § 68 Abs 5 Z 5 EStG zum Abschluss von Betriebsvereinbarung(en) zur Gewährung von Mitarbeiterprämie(n) gemäß § 124b EStG für das Kalenderjahr 2024. Im Fall von Betrieben ohne Betriebsrat ermächtigt der gegenständliche Kollektivvertrag vom Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages erfasste Arbeitgeber/innen und Arbeiter und Arbeiterinnen, ausdrücklich zum Abschluss von schriftlichen Einzelvereinbarungen zur Gewährung von Mitarbeiterprämie(n) gemäß § 124b EStG in gleicher Höhe für alle Arbeiter und Arbeiterinnen für das Kalenderjahr 2024.

Soll bezüglich der Höhe in Einzelvereinbarungen differenziert werden oder nicht allen Arbeiter und Arbeiterinnen eine diesbezügliche schriftliche Einzelvereinbarung zum Abschluss angeboten werden, braucht es dafür als Grundlage eine Vereinbarung über die Gestaltung, der die Kollektivvertragspartner dieses Kollektivvertrags schriftlich zustimmen müssen.

Die entsprechende Höhe der Prämie ist bei Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis der vereinbarten Arbeitszeit zur kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit zu aliquotieren.

IV. Geltungsende

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.


Feldkirch, 22. Dezember 2023


FACHVERBAND TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE

Der Obmann:
Ing. Manfred Kern

Die Geschäftsführerin:
Mag. Eva Maria Strasser

Der Berufsgruppenvorsitzende:

KommR Ing. Wolfgang Sima

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND,
Gewerkschaft PRO-GE

Der Bundesvorsitzende:
Reinhold Binder

Der Bundesgeschäftsführer:
Peter Schleinbach

Der Sekretär:
Gerald Cuny-Kreuzer