Zusatzkollektivvertrag Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe), Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2024

Gültigkeit:
1.1.2024 - 31.12.2024
Gilt für:
Österreichweit

Zusatzkollektivvertrag
Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmer:innen, auf die der Allgemeine Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe) Anwendung findet.

§ 2 Mitarbeiter:innenprämie

1) Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Ziffer 447 EStG 1988 in der Höhe von max. € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei (§ 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG) zur Auszahlung bringen.

2) In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiter:innenprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen ersetzt werden. Eine sachliche Differenzierung ist zulässig.

§ 3 Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.

FACHVERBAND DER FILM- UND MUSIKWIRTSCHAFT ÖSTERREICHS

Fachverbands-Obmann:

Alexander Dumreicher-Ivanceanu

Geschäftsführer:

Mag. Markus Deutsch

Die Vorsitzende des Teams Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft:

Brigitte Matula

FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
YOUNION_DIE DASEINSGEWERKSCHAFT

Referat für Kollektivverträge und Humanisierung
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung

Vorsitzender

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender-Stellvertreterin

Angela Lueger