Zum Inhalt springen
Nahaufnahme von schwarz-weißen Rindern, die hinter einer Absperrung aus Holz in einem Stall nebeneinander stehen. Vor der Absperrung ist ein Futtertrog, der mit Heu gefüllt ist
© Jaroslav Moravcik | stock.adobe.com
Agrarhandel, Landesgremium

Shamonda-like-Virus (SHAV)

Lesedauer: 3 Minuten

18.09.2026

In Österreich wurden im Sommer 2026 erstmals Nachweise des Shamonda-like-Virus (SHAV) bei Rindern festgestellt. Das Virus gehört zur Gruppe der Orthobunyaviren und ist mit dem Schmallenberg-Virus verwandt. Nach den derzeit vorliegenden fachlichen Informationen ist aufgrund der Übertragung durch Gnitzen mit einer weiteren Ausbreitung während der Vektorensaison zu rechnen. Da das Virus sich rasant ausbreitet, versucht die Schweiz ein Vektorenscreening durchzuführen.

Betroffen sind insbesondere Rinder. Mittlerweile wurden Infektionen auch bei Pferden, Wildwiederkäuern Schafen und Ziegen nachgewiesen. Bei Rindern können insbesondere Fieber, Durchfall, Atemwegssymptome und Lahmheit auftreten. Die Krankheitserscheinungen sind allerdings unspezifisch und können auch bei anderen Erkrankungen vorkommen. Für den Viehhandel ist daher bei klinisch auffälligen Tieren eine entsprechende tierärztliche Abklärung wesentlich. Diese Erkrankung ist nicht im AHL gelistet und von der Europ. Kommission nicht als urgent disease deklariert! Daher gibt es derzeit seitens des Tiergesundheitsrechtes keine Einschränkungen außer die allgemeine Sorgfaltspflicht, dass keine kranken Tiere transportiert werden dürfen.

Für Milchviehbetriebe ist insbesondere ein teilweise deutlicher Rückgang der Milchleistung relevant. Wie hoch und wie lange der Leistungsabfall ausfällt, lässt sich aufgrund der derzeit noch begrenzten Datenlage nicht allgemein beurteilen. Bei trächtigen Tieren wird außerdem untersucht, ob Infektionen zu Aborten, Totgeburten oder Fehlbildungen führen können – behandelnde Tierärzte berichten jedoch bei betroffenen Betrieben von vermehrten Aborten im letzten Trächtigkeitsdrittel.

Die diesbezüglichen Erkenntnisse sind derzeit noch nicht abschließend.
Die Übertragung erfolgt nach aktuellem Wissensstand hauptsächlich durch blutsaugende Gnitzen der Gattung Culicoides. Eine relevante direkte Übertragung von Tier zu Tier oder über kontaminierte Gegenstände ist bislang nicht belegt. Damit steht nicht der unmittelbare Tierkontakt, sondern insbesondere die Aktivität der Vektoren im Vordergrund. Die Verbreitung ist rasant und laut den Tierärzten sei dies in der Geschwindigkeit noch nie dagewesen.

Aktuell bestehen in Österreich aufgrund von SHAV keine spezifischen tierseuchenrechtlichen Handels- oder Transportbeschränkungen. Das Virus ist derzeit nicht meldepflichtig und ein positiver Nachweis löst nach aktuellem Stand keine spezifischen behördlichen Bekämpfungsmaßnahmen aus.

Für den Viehhandel und Tiertransport bedeutet dies, dass ein SHAV-Nachweis derzeit nicht mit einer Bestandssperre oder einem generellen Transportverbot gleichzusetzen ist. Bei erkrankten bzw. klinisch auffälligen Tieren ist jedoch die Transportfähigkeit entsprechend dem allgemeinen Tiergesundheits- und Tierschutzrecht zu beurteilen. Gleichzeitig ist eine Abgrenzung zu anderen Erkrankungen wichtig, da ähnliche Symptome auch bei relevanten Tierseuchen auftreten können.

Für die Fleischhandel und Schlachtbetriebe bestehen aufgrund eines SHAV-Nachweises derzeit keine besonderen, darüberhinausgehenden Vermarktungsbeschränkungen. Entscheidend bleibt der Gesundheitszustand des einzelnen Tieres und die reguläre tierärztliche Beurteilung.

Für Milch und Milchverarbeitung steht derzeit vor allem der mögliche Milchleistungsrückgang als wirtschaftlicher Faktor im Vordergrund. Aus den aktuellen offiziellen Informationen ergeben sich keine besonderen, ausschließlich aufgrund von SHAV geltenden Einschränkungen für die Milchverarbeitung oder Vermarktung.

Nach derzeitiger fachlicher Einschätzung gibt es keine Hinweise auf eine relevante Gefährdung des Menschen. Bislang sind keine Infektionen oder Erkrankungen des Menschen durch SHAV bekannt. Das Virus wird derzeit nicht als relevante Zoonose eingestuft.

Wichtig: Die wissenschaftliche Datenlage zum neuartigen Virus entwickelt sich laufend weiter. Insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf trächtige Tiere und der möglichen Folgen für verschiedene Tierarten sind weitere Untersuchungen erforderlich. Die Bewertung kann sich daher entsprechend dem neuen Erkenntnisstand ändern.

Stand: 18. September 2026

Weitere Infos: