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Auf einem Tisch sind mehrere Behälter mit Äpfeln, Tomaten, grünen Bohnen, Kartoffeln und Paprika. Daneben liegen verschiedene grüne Kräuter und eine Zwiebel. Davor steht ein Schild, auf dem organic steht.
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Agrarhandel, Landesgremium

Verpflichtende Quartalsmeldung zur Nachhaltigkeit

Die Agrarmarkt Austria (AMA) erinnert an die verpflichtende Quartalsmeldung zur Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Produkte und Biokraftstoffe.

Lesedauer: 1 Minute

27.10.2026

Vergessen Sie nicht die Meldung für das 3. Quartal 2026 (Stichtag 30. September 2026) bis 31. Oktober 2026 über die Applikation eAMA zu übermitteln.

In diesem Zusammenhang möchten wir unsere Mitgliedsunternehmen auf einige aktuell bestehende praktische Probleme aufmerksam machen:

  • Umsätze mit der Brauunion Österreich können derzeit teilweise noch nicht in eAMA gemeldet werden, da für den betreffenden Konzern bislang keine AACSplus-Zertifizierung vorliegt. Nach Auskunft der AMA können die entsprechenden Meldungen daher vorerst nicht abgegeben werden. Die Meldungen sind nachzuholen, sobald eine gültige AACSplus-Zertifizierungsnummer vorliegt. 
  • Darüber hinaus sind zahlreiche in- und ausländische Unternehmen, die über Zertifizierungen anderer Nachhaltigkeitssysteme (z. B. ISCC oder REDcert) verfügen, derzeit noch nicht vollständig in der AMA-Datenbank erfasst. Falls eine Eingabe deshalb nicht möglich ist, empfiehlt die AMA, die betreffenden Unternehmen unter Angabe der jeweiligen Zertifizierungsnummer direkt an die AMA zu melden. Nach erfolgter Einpflege in das System können die Meldungen nachgeholt werden. 
  • Beim Hochladen von Excel-Dateien ist auf die korrekte Formatierung zu achten. Sollte der Upload nicht funktionieren, müssen die Daten vorübergehend manuell erfasst werden. 

Unabhängig von den genannten Problemen empfehlen wir, die Quartalsmeldung rechtzeitig vorzubereiten und etwaige technische Schwierigkeiten zeitnah mit der AMA abzuklären.