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Buntes Feuerwerk
© Warren | stock.adobe.com
Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Landesgremium

Einigung über den Verkauf von Pyrotechnika für den 31. Dezember 2023

Die Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel und die Gewerkschaft der Privatangestellten schlossen einen Kollektivvertrag betreffend Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Pyrotechnika ab.

Lesedauer: 1 Minute

27.10.2023

Mit dem Kollektivvertrag gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Öffnungszeiten von 10 bis 17 Uhr am Sonntag, den 31.12.2023
     
  • Für Angestellte (auch Aushilfskräfte) im Bereich Kundenberatung, Warenverkauf und Tätigkeiten, die mit Warenverkauf oder Kundenberatung in unmittelbarem Zusammenhang stehen
     
  • Zulässige Vor- und Abschlussarbeiten außerhalb der Öffnungszeiten
     
  • Mitteilung bis 1. Dezember 2023 an die Arbeitnehmer
     
  • Vergütung: gem. Abschnitt 2) G.1.2. des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben gilt die geleistete Arbeit als Überstundenarbeit mit einem Zuschlag von 100%
      
  • Ersatzruhe für die geleistete Arbeit gem. § 6 ARG
Zusatzkollektivvertrag zum Download

 

Der Kollektivvertrag gilt u.a. für ALLE Unternehmen des Bundesgremiums Baustoff-, Eisen-, und Holzhandels.

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