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Detailaufnahme von Zapfsäulen bei einer Tankstelle
© Milan | stock.adobe.com
Energiehandel, Fachgruppe

CNG Tankstellen: Registrierung gemäß NEHG und Genehmigung gemäß EZG

CNG Tankstellenbetreiber sind Handelsteilnehmer und müssen daher die Registrierung gemäß NEHG und die Genehmigung gemäß EZG bis Ende August 2024 beantragen. 

Lesedauer: 1 Minute

20.08.2024

Angesichts der Umstände, dass bislang (und bis Ende 2024) die Gasnetzbetreiber Handelsteilnehmer waren (vorläufig noch sind) und, dass die Tankstellenbetreiber – anders als andere Handelsteilnehmer – nicht vom Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel über die Registrierung / Antragstellung bis Ende August 2024 informiert wurden, hätten allfällige Anträge auf Fristerstreckung gute Aussicht auf Erfolg. Daher wird empfohlen, notwendigenfalls schriftlich (per E-Mail) um begründete Fristerstreckung zu ersuchen. 

Kontakt: Das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH) (bmf.gv.at)

Sie erreichen dieses unter post.aneh@bmf.gv.at oder +43 (0) 50 233 560 555
(Montag bis Donnerstag von 7:30 – 15:30 Uhr, Freitag von 7:30 – 12:00 Uhr)

BMF zum EZG / Emissionshandel II: Genehmigungsprozess - erste Schritte 2024 (bmf.gv.at)

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