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Versicherungsagenten, Landesgremium

Aktuelle Entwicklungen: Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Entbürokratisierung

Lesedauer: 1 Minute

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12.01.2026

Die Bundesregierung hat bereits seit Längerem umfassende Entbürokratisierungsmaßnahmen angekündigt. Am 3. Dezember 2025 wurde nun das entsprechende Maßnahmenpaket präsentiert, das insgesamt 113 Reformschritte umfasst, die verschiedene Bereiche betreffen.

113 Maßnahmen

Die Bundesregierung betont, dass Bürokratie zunehmend zu einer Wachstumsbremse geworden sei. Ziel des Pakets ist es daher, Teuerung zu dämpfen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig zu unterstützen.

Das Bundesgremium hat das Maßnahmenpaket mit großem Interesse gesichtet und möchte auf die Punkte hinweisen, die für unsere Branche besonders relevant sein könnten. Dazu zählen insbesondere:

Elektronische Kommunikation im Versicherungsrecht

Das VersRÄG 2012 sieht Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation im Versicherungsbereich vor, die sich mittlerweile als nicht mehr praktikabel erweisen. Die gesetzlichen Vorgaben sollen daher angepasst werden, um die elektronische Kommunikation zwischen Versicherern und Versicherungsnehmer:innen zu erleichtern und nicht mehr von einer gesonderten Vereinbarung abhängig zu machen. Gleichzeitig sollen Mindeststandards für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien festgelegt und der Schutz der Versicherungsnehmer:innen gewährleistet werden.

Das Bundesgremium der Versicherungsagenten begrüßt die geplanten Reformen und fordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die elektronische Kommunikation sowohl zwischen Versicherungsagenten und Versicherern als auch zwischen Agenten und Versicherungsnehmern deutlich verbessert wird.

Vereinfachte und digitale Gewerbeanmeldung 

Ab 1.1.2026 soll die Gewerbeanmeldung vollständig digital möglich sein, inklusive Anmeldung über das Smartphone über das neue GISA-Express-System. Ziel ist die Reduktion manueller Nachweisprüfungen und Medienbrüche, um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Für Versicherungsagenten bedeutet dies eine erhebliche Zeit- und Bürokratieersparnis, da die Anmeldung schneller und unkomplizierter erfolgt und administrative Hürden deutlich reduziert werden.

Anhebung der Buchführungsgrenzen 

Aufgrund der Teuerung sollen die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht angepasst werden. Daher sollen die bestehenden Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht in § 189 UGB von 700.000 EUR bzw. 1 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR bzw. 1,5 Mio. EUR erhöht werden. Zudem soll die Umsatzgrenze in § 125 BAO von 700.000 EUR auf 1 Mio. EUR erhöht werden.

Verlängerung der Pickerl-Intervalle

Die Prüfhäufigkeit wiederkehrender Begutachtungen soll von derzeit 3:2:1-Jahren auf 4:2:2:2:1-Jahre ausgeweitet werden, um Bürokratie zu reduzieren, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Wir sehen diese Schritte positiv und blicken der Umsetzung der Maßnahmen mit Erwartung entgegen.

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