Versicherungsagenten, Landesgremium
FlexKapG nun im Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Die mit 1. Jänner 2024 neu eigeführte österreichische Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) wurde in den Anwendungsbereich des Wirtschaftlichen Eigentümer Gesetzes aufgenommen.
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02.05.2024
Die Flexible Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbar, weist jedoch einige Besonderheiten auf. So dürfen weniger als 25 Prozent des Stammkapitals als "Unternehmenswert-Anteile" sein. Diese Unternehmenswert-Anteile verfügen über keine Stimmrechte und sind von der Gesellschaft in einem Anteilsbuch zu führen. Die konkrete Höhe der einzelnen Unternehmenswert-Anteile kann jedoch nicht aus dem Firmenbuch abgerufen werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft selbst sowohl Geschäfts- als auch Unternehmenswert-Anteile erwerben, die ebenfalls über keine Stimmrechte verfügen.
Besonderheiten mit der Aufnahme der FlexKapG im Register der wirtschaftlichen Eigentümer