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Versicherungsagenten, Landesgremium

Neuer RdW-Beitrag: Mehrfachagenten im Versicherungsvertrieb

Ein aktueller Fachbeitrag beleuchtet die Rolle von Mehrfachagenten im österreichischen Versicherungsvertrieb im Kontext der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Die Analyse zeigt, dass ihre Tätigkeit unionsrechtlich anerkannt ist und zur Vielfalt im Vertrieb sowie zum Verbraucherschutz beiträgt.

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17.02.2026

Im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS) gab es unterschiedliche Debatten über Provisionssysteme in der EU und in Österreich. In diesem Rahmen haben einzelne Stimmen die Existenzberechtigung von Mehrfachagenten in Österreich in Frage gestellt und fordern eine systematische Änderung der Vertriebsstruktur in Österreich.

Ein aktueller Fachbeitrag von Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., beleuchtet die EU rechtliche Einordnung von Mehrfachagenten im österreichischen Versicherungsvertrieb. 

Die IDD bildet die unionsrechtliche Grundlage für die Regulierung des Versicherungsvertriebes in der Europäischen Union. In den Begriffsbestimmungen der IDD wird zwischen Einfach- bzw. Ausschließlichkeitsagenten und Mehrfachagenten nicht unterschieden. Rechtlich sind Mehrfachagenten – wie Einfachagenten und Versicherungsmakler - als Versicherungsvermittler im Sinne der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) einzustufen.

In der IDD wird explizit festgehalten, dass es den Verbrauchern zugutekommt, wenn Versicherungsprodukte über verschiedene Kanäle und über Vermittler, die auf verschiedene Weise mit Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten, vertrieben werden. Durch die IDD soll somit sichergestellt werden, dass das gleiche Verbraucherschutzniveau in allen Mitgliedsstaaten gilt und alle Verbraucher in den Genuss vergleichbarer Standards kommen. Die IDD hat zudem die Intention gleiche Wettbewerbsbedingungen und Wettbewerbschancen für alle Vermittler zu fördern. Dies unabhängig davon, in welcher Vertriebsstruktur sie auftreten bzw. unabhängig davon, ob sie an ein Versicherunternehmen gebunden sind oder nicht.

Die IDD verfolgt somit eben nicht das Ziel, alle Arten der Versicherungsvermittler in einer gemeinsamen Kategorie zu homogenisieren. Nationale Regelungen müssen mit diesen EU-Vorgaben in Einklang stehen und können die Tätigkeit nicht einschränken.

Der Beitrag zeigt: Die Tätigkeit der Mehrfachagenten ist EU-rechtlich anerkannt, und ihre Einbindung in den Versicherungsvertrieb folgt klaren Regeln, die sowohl Marktvielfalt als auch Verbraucherschutz gewährleisten.

Hinweis: Dies ist der erste Teil der Veröffentlichung; der zweite Teil erscheint laut Artikel in Kürze. 

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