Digitaler Produktpass: Erste Details zum Register
Technische Struktur, Datenmanagement und Pflichten skizziert. Unternehmen müssen sich auf weitere Vorgaben einstellen.
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Im vorliegenden Entwurf werden die wichtigsten technischen Elemente des Registers und der Funktionsweise beschrieben. Der DPP ist juristisch so konzipiert, dass das Register das Bindeglied zwischen der Information (Daten) und dem Produkt darstellt. Dieses Bindeglied wird von der EK verwaltet und geregelt. Die Daten des Produkts werden von Unternehmen dezentral gespeichert. Obwohl der Entwurf einen wichtigen Eckpunkt darstellt, fehlen noch drei weitere Rechtsakte und die DPP-Standards, um den DPP im vollen Ausmaß einsetzen zu können. Die Vorlage des Entwurfs bleibt dennoch ein wichtiger erster Schritt.
Zusätzlich zum Entwurf wird die EK noch Richtlinien und eine Bedienungsanleitung zur Registrierung und zum Datenmanagement vorlegen. Die EK hat angekündigt, dass das Register getestet werden kann. Details fehlen noch.
- Artikel 1 - Anwendungsbereich
- Z. 1 Der Entwurf soll auf Produkte anwendbar sein, die unter die ESPR, die Batterien VO und jeden anderen Rechtsakt anwendbar sein, für den künftig DPPs vorgesehen sind (z.B. Spielzeug, Detergenzien, Bauprodukte).
- Z. 2 Beschreibt den Umfang der Zwecke, für die das Registry herangezogen werden soll.
- Artikel 2 - Definitionen
- Enthält eine Auflistung aller im Entwurf verwendeten Definitionen
- Artikel 3 – Strukturelle Bestandteile des Registers
- eine Website für den Zugriff auf das Register
- Schnittstelle zur Registrierung des DPP und zum Abruf von Informationen
- Möglichkeit zur Überprüfung der Existenz und Vollständigkeit der DPPs
- Generierung eindeutiger Registrierungskennungen;
- Warencodes für Produkte, die unter das Zollverfahren „Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr“ gestellt werden sollen;
- Liste der Anbieter von Diensten für den digitalen Produktpass;
- ein semantisches Repository;
- ein Protokollsystem;
- Identifizierungs- und Autorisierungsverfahren für Registerbenutzer.
- Artikel 4 bis Artikel 6 – Verifizierung der Wirtschaftsteilnehmer (d.h. von natürlichen Personen und Unternehmen, die Daten in den DPP eingeben wollen) und anderer Akteure der Wertschöpfungskette
- Vorgehensweise, wie Wirtschaftsteilnehmer Zugang zum Register erhalten können
- Der Begriff des Wirtschaftsteilnehmers ist in den jeweiligen Rechtsakten enthalten (vgl. z.B. Art. 2 Z. 46 ESPR).
- Artikel 7 – Nationale Behörden
- In den Mitgliedsstaaten sind eine zentrale Behörde für die Zugangsrechte zum Register zu etablieren.
- Weitere Rechte und Pflichten der Behörde werden beschrieben.
- Artikel 8 bis Artikel 10 – Registrierung des DPP
- Beschreibung der Rechte und Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer und der EK
- Weiters werden die Anmeldebestätigung und das Datenmanagement beschrieben
- Artikel 11 bis Artikel 18 – Datenstruktur, Datenschutz und technischer Support
- In diesen Artikeln werden verschiedene Aspekte der eingepflegten Daten, der Schutz persönlicher Daten, Wartung des Registers etc. geregelt.
- Artikel 19 bis Artikel 22 – Pflichten von Wirtschaftsteilnehmern, Akteuren der Wertschöpfungskette, EK und Mitgliedsstaaten
- Hier sind die verschiedenen Pflichten zwischen den Stakeholdern des Registry überblicksartig aufgezählt.