Betrug zahlt sich nicht aus
Was Versicherungsmakler über Betrugsversuche in der Sachversicherung wissen sollten. Eine Nachlese zum Bildungs-Kickoff mit rund 930 Teilnehmer:innen - live in Klagenfurt und online aus ganz Österreich.
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Ein Thema beschäftigt die Versicherungsbranche seit Jahren: Betrugsversuche in der Sachversicherung. Entsprechend groß war das Interesse am Vortrag von Mario Trutzenberger, Unternehmensberater mit Schwerpunkt Security und Risikomanagement, ehemaliger Angehöriger einer kriminalpolizeilichen Sondereinheit und Lehrbeauftragter an der Hochschule Campus Wien. Er hat über 20 Jahre praktische Erfahrung auf dem Gebiet und wurde von Peter Tschernutter, Obmann der WK-Fachgruppe Versicherungsmakler, WK-Ausschussmitglied Jörg Ollinger und WK-Fachgruppengeschäftsführerin Kerstin Goritschnig in Klagenfurt zum österreichweiten Bildungs-Kickoff begrüßt.
Betrug auf dem Vormarsch
Trutzenberger eröffnete seinen Vortrag mit einem Blick auf die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts: Die Fälle des Paragraf 146 (Betrug) haben sich in Österreich zwischen 2015 und 2024 mehr als verdoppelt. Auch der schwere Betrug verzeichnet eine ähnliche Entwicklung. Der geschätzte jährliche Schaden durch Versicherungsbetrug liegt je nach Quelle zwischen 200 Millionen und 500 Millionen Euro. Das entspricht bis zu rund 3 Prozent des gesamten jährlichen Prämienvolumens.
Besonders alarmierend: Trutzenberger schätzt, dass 90 Prozent aller Betrugsversuche und vollendeten Betrugsdelikte unentdeckt bleiben. Der Hauptgrund dafür liegt in der fehlenden Beweisbarkeit, insbesondere bei Schadensfällen im Familien- und Verwandtschaftskreis, etwa in der Privathaftpflicht- oder Haushaltsversicherung.
Muster und Methoden
Anhand von Praxisfällen aus rund 3.000 Begutachtungen zeigte er, wie Versicherungsbetrug in der Sachversicherung typischerweise begangen wird:
- Kaskoversicherung: Vortäuschung von Unfällen, fingierte Fluchtgeschichten oder reine Erfindungen, oft, um das Fahrzeug auf Kosten des Versicherers zu sanieren oder sich aus einem ungewollten Vertrag zu lösen.
- Privathaftpflicht: Besonders häufig innerhalb von Familien, wenn Eigenschäden als Fremdschäden eines Angehörigen gemeldet werden.
- Sachversicherung allgemein: Übertreibung des tatsächlichen Schadens, Umdefinition von Schadenursachen oder vollständige Vortäuschung eines Schadenereignisses.
Als anschauliches Beispiel schilderte Trutzenberger einen Fall, in dem ein Versicherungsvermittler selbst involviert war: Ein Schaden an einem Gewerbeobjekt, vermeintlich durch einen Minibagger verursacht, entpuppte sich bei näherer Untersuchung als höchst zweifelhaft. Fehlende Fotodokumentation, bereits sanierte Schadenstellen zum Zeitpunkt der Begutachtung, nicht offengelegte Eigentumsverhältnisse und doppelte Kostenvoranschläge desselben Unternehmens bei zwei verschiedenen Versicherern zeichneten ein verdächtiges Bild. Die Motivlage: Die Sanierung einer veralteten Fassade auf Kosten der Versicherung.
Rolle des Versicherungsmaklers
Ein zentrales Thema des Vortrags war die besondere Stellung des Versicherungsvermittlers in Betrugssituationen. Trutzenberger betonte die Grauzone, in der sich Versicherungsmarkler:innen befinden können: Einerseits leben sie vom Abschluss und der Betreuung von Verträgen, andererseits tragen sie Verantwortung gegenüber dem Versicherer und dem Gesetz. Die Grenze zwischen hilfreicher Schadensberatung und strafbarer Mitwirkung ist fließend.
Seine klare Botschaft: sich nicht an Betrugsversuchen beteiligen, auch nicht zum vermeintlichen Wohl des Kunden. „Es zahlt sich schlicht und einfach nicht aus", sagt Trutzenberger. Die Beträge, um die es in der Regel gehe, stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen rechtlichen und beruflichen Konsequenzen.
KI und Betrugsmuster
Trutzenberger hob hervor, dass erfahrene Schadensreferenten über feine Sensoren verfügen, um Unstimmigkeiten zu erkennen. Ergänzend kommt zunehmend Künstliche Intelligenz zum Einsatz, die bereits im Vorfeld verdächtige Schadensmeldungen identifiziert und zur Überprüfung herausfiltert. Die Trefferquote ist hoch, selbst wenn sich nicht jeder Verdacht bestätigt.
Tipps für Versicherungsmakler:innen
Praktische Empfehlungen für den Alltag sind:
- Keine Beteiligung an Betrugsversuchen, auch nicht mittelbar durch gezielte Formulierungen in der Schadenmeldung.
- Kunden aktiv zur Ehrlichkeit anhalten und über rechtliche Konsequenzen informieren.
- Auf Auffälligkeiten achten: Fehlende Dokumentation, unplausible Schadenshergangsschilderungen oder verzögerte Schadensmeldungen können Warnsignale sein.
- Bewusstsein für Betrugsdelikte im eigenen Betrieb und bei Mitarbeitenden schärfen.
- Im Zweifelsfall rechtliche Beratung suchen und klare Grenzen kommunizieren.
Fachliche Weiterbildung mit Mehrwert
„Die Veranstaltung hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig kontinuierliche Weiterbildung für eine verantwortungsvolle Berufsausübung als Versicherungsmakler:in ist“, resümiert Peter Tschernutter, Obmann der WK-Fachgruppe Versicherungsmarkler, über einen erfolgreichen Bildungs-Kickoff der Branche.