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Portrait von Nika Basic. Im Hintergrund zu sehen sind die Kärntner Fahne und die EU-Fahne
© WKK | Helge Bauer

Buchführungsgrenzen endlich angehoben - Junge Wirtschaft setzt Erleichterung durch

Die Junge Wirtschaft Kärnten begrüßt die im Ministerrat beschlossene Anhebung der Buchführungsgrenzen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) und in der Bundesabgabenordnung (BAO) als längst überfälligen Schritt zur Entlastung der Betriebe.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 05.12.2025

Die Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht – aktuell in § 189 UGB bei 700.000 Euro bzw. einer Million Euro und in § 125 BAO bei 700.000 Euro – wurden seit rund 20 Jahren nicht angepasst. Künftig sollen die Grenzen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) auf eine Million Euro bzw. 1,5 Millionen Euro und in der Bundesabgabenordnung (BAO) auf eine Million Euro angehoben werden. „Das ist eine langjährige Forderung der Jungen Wirtschaft, die nun endlich gehört wurde“, betont Nika Basic, WK-Vizepräsidentin und Landesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Kärnten. „In den vergangenen Jahren sind viele Betriebe allein durch Preissteigerungen und Inflation an die bestehenden Schwellen herangerückt – ohne tatsächlich größer geworden zu sein. Zahlreiche Unternehmer:innen haben sogar Aufträge abgelehnt oder Geschäft zurückgehalten, nur um nicht in die Buchführungspflicht zu rutschen. Gerade in Wachstumsphasen ist es aber entscheidend, dass Betriebe nicht durch zusätzliche Bürokratie abgebremst werden. Das ist wirtschaftlich unsinnig und schadet dem Wachstum.“ 

Betriebe brauchen Planbarkeit und Entlastung

Die Anhebung der Buchführungsgrenzen sorgt aus Sicht der Jungen Wirtschaft dafür, dass die Buchführungspflicht wieder jene Unternehmen trifft, die tatsächlich eine bestimmte Betriebsgröße erreicht haben – und nicht jene, die bloß inflationsbedingt höhere Umsätze verbuchen. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Beschluss rasch den Weg ins Parlament findet und dort schnell entschieden wird. Unsere Betriebe brauchen Planbarkeit und Entlastung – und das jetzt!“, so Basic abschließend.

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