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Stefan Sternad
© WKK Helge Bauer

Kärntner Gastronomie begrüßt neues Registrierkassenpaket

Fachgruppenobmann Stefan Sternad: „Digitaler Beleg auf Freiwilligkeit entlastet Betriebe und Umwelt.“

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 11.12.2025

Digitale Belege sollen die Zettelwirtschaft beenden und jeden Tag Tonnen von Papier für das Ausdrucken von Rechnungen einsparen. Für Stefan Sternad, Fachgruppenobmann der Kärntner Gastronomie, bringt die im Nationalrat beschlossene neue Regelung den Betrieben Erleichterungen im Handling und weniger Ressourcenverbrauch.

Entlastung der Gastronomie von Bürokratie und Papierkram

Die neue Regelung soll ab 1. Oktober 2026 gelten. „Die Gastronomie hätte auch mit mehr Tempo in der Umsetzung leben können, aber insgesamt begrüße ich Freiwilligkeit, Praxisnähe, Rechtssicherheit und letzten Endes eine Entlastung der Gastronomie von Bürokratie und Papierkram.“ Ein durchschnittlicher Gastronomiebetrieb wende durchschnittlich neun Wochenstunden für administrative Arbeit auf. „Zeit, die wir lieber für unsere Gäste haben würden“, sagt Sternad.

Die Tatsache, dass Gäste vor allem bei kleineren Beträgen die Quittung kaum mitgenommen haben führt bisher zu einem erheblichen Mehraufwand – vom Besorgen von Papier und anderen Verbrauchsmaterialien bis hin zur Entsorgung. „Da fällt bei durchschnittlich knapp 90.000 täglichen Gästen in den 3.500 Betrieben der Kärntner Gastronomie schon einiges an“, skizziert Sternad die Ausgangslage. Rund 70 Prozent der Konsumationen würden übrigens unter 20 Euro liegen.

Konkret gibt es ab Oktober 2026 für die Betriebe die Möglichkeit, Belege digital auszustellen, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages. Damit wird der Belegerteilungspflicht ebenso genüge getan wie bei einem Papierbeleg. Die Nutzung ist freiwillig, das Recht auf einen gedruckten Beleg für die Gäste bleibt uneingeschränkt bestehen. Stefan Sternad: „Auch für Betriebe mit kleineren Registrierkassen sind verlässliche Rahmenbedingungen zu erwarten, die den administrativen Aufwand verringern. Zusätzlich wird die Umsatzgrenze für die ‚Kalte-Hände-Regelung‘ für Umsätze im Freien von 30.000 auf 45.000 Euro erhöht.“

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