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Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten Jürgen Mandl
© WKK/Helge Bauer

Mandl begrüßt Einschränkung der CSRD-Berichtspflichten

Die jüngst erzielte Fokussierung der Schwellenwerte für die umstrittene Nachhaltigkeitsberichterstattung sei eine „Entlastung für tausende KMU“, betont Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Mandl.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 20.11.2025

Seit Monaten kämpft die Wirtschaftskammer auf allen Ebenen dafür, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung realistisch bleibt und sich auf jene Unternehmen konzentriert, die ausreichend Ressourcen für derart komplexe Prozesse haben. Jetzt ist es endlich soweit“, betonte heute Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl anlässlich der nun beschlossenen Anpassungen der Berichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). 

Schwellen deutlich angehoben

Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig erst ab mehr als 1.750 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz über 450 Mio. Euro gilt. „Damit wird eine überbordende bürokratische Belastung für tausende kleine und mittlere Unternehmen abgewendet“, so Mandl. 

Börsennotierte KMU weitgehend ausgenommen

Besonders begrüßt Mandl, dass börsennotierte KMU weitgehend ausgenommen bleiben: „Die ursprünglich geplante Ausweitung hätte genau jene Unternehmen getroffen, die weder personell noch finanziell in der Lage sind, umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Entlastung ist ein notwendiges und richtiges Signal.“ Mandl verwies darauf, dass Nachhaltigkeit auch in Unternehmen verankert werden müsse, die dies aus eigener Überzeugung und Wettbewerbsnotwendigkeit tun, nicht nur aufgrund unverhältnismäßiger Vorgaben: „Viele Betriebe engagieren sich längst freiwillig für Klimaschutz, Energieeffizienz oder regionale Wertschöpfung. Es ist gut, dass die EU erkannt hat: Nicht jede Firma kann dieselben Dokumentationspflichten tragen wie ein Konzern.“ 

Lockerungen beim Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz sollte nach den ursprünglichen Plänen der EU für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Jahresumsatz gelten, um sie für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in die Pflicht zu nehmen. Nun hat die Mehrheit der 27 EU-Staaten diese Schwelle auf mindestens 5.000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro angehoben. Mandl: „Uns ist wichtig, dass die neue Regulierung praxistauglich bleibt und unsere heimischen Betriebe nicht übermäßig belastet. Dem sind wir einen guten Schritt nähergekommen.“ 

Bürokratieabbau als Standortfaktor

Für Kärnten sei die nun gefundene Lösung ein wesentlicher Schritt, um den Standort nicht zusätzlich zu belasten, bekräftigte Mandl: „Unser Ziel bleibt klar: Weniger Bürokratie, mehr unternehmerische Freiheit und ein Fokus auf jene Maßnahmen, die wirklich Wirkung zeigen.“

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