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Rechtliche Tipps für Tankstellenbetreiber
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Know-how, das schützt: Rechtliche Tipps für Tankstellenbetreiber

Klar, verständlich und praxisnah: Rechtsanwältin Susanne Kuen, Spezialistin für Ausgleichsanspruch und Kartellrecht, gab auf Einladung der Fachgruppe Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmungen der WK Kärnten bei einem Fachvortrags Einblicke in die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Tankstellenbetrieb.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 24.10.2025

Der Betrieb einer Tankstelle ist mit einer Vielzahl komplexer rechtlicher Fragestellungen verbunden. Um Unternehmer:innen in diesem Bereich gezielt zu unterstützen, lud die Fachgruppe Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmungen der Wirtschaftskammer Kärnten zu einem praxisorientierten Informationsnachmittag ein. Unter dem Titel „Recht & Risiko im Tankstellenbetrieb – Aktuelle Rechtsfragen verständlich erklärt“ beleuchtete Rechtsanwältin Susanne Kuen, Spezialistin für Ausgleichsanspruch und Kartellrecht, die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um den Tankstellenbetrieb. Die Juristin verhilft seit mehr als 20 Jahren Tankstellenbetreiber gegenüber Mineralölgesellschaften zu ihrem Recht. Zahlreiche Betriebe nutzten die Gelegenheit, sich fachlich mit der Expertin auszutauschen.

Zunächst erläuterte Kuen Herausforderungen, die sich nach der Übernahme einer Tankstelle und im laufenden Betrieb stellen, „etwa ob gegenüber der Mineralölgesellschaft ein Anspruch auf den Gewinn besteht, der laut Geschäftsplan erreicht werden sollte.“ Weiters wurden die Chancen und Risiken erörtert, welche die Unternehmer:innen in den Fällen haben, in denen die Mineralölgesellschaft eine Vertragsänderung verlangt. Ein weiterer Schwerpunkt bildete der Ausgleichsanspruch gemäß Handelsvertretergesetz, der bei Vertragsbeendigung entsteht und eine beträchtliche Höhe erreichen kann.  Anhand der von ihr bereits zahlreich geführten Gerichtsverfahren wurde insbesondere die Frage diskutiert, in welchen Fällen der Vertragsbeendigung dieser Anspruch überhaupt entsteht.

Neben der fachlichen Information bot die Veranstaltung auch Gelegenheit zum persönlichen Austausch und zur Diskussion individueller Fragen mit der Vortragenden und Branchenkolleg:innen. „Nur wer seine Rechte als Pächter kennt, kann auf Augenhöhe mit den großen Mineralölkonzernen auftreten und selbstbewusst die eigenen Interessen vertreten. Solche Informationsveranstaltungen sind daher ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der unternehmerischen Selbstbestimmung in unserer Branche“, so Fachgruppenobmann Jürgen Scherzer abschließend.

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