Person mit Brillen an Tisch sitzend hält Tasse in Hand und Dokument, auf das sie blickt
© Drobot Dean | stock.adobe.com

Keine Flaute an der Schwindelfront!

Täglich erreichen uns Anfragen und Beschwerden von Mitgliedsbetrieben, die sich mit dubiosen Werbeangeboten konfrontiert sehen.

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Die Bandbreite geht von unerlaubten Werbeanrufen für nicht nachvollziehbare Suchmaschinenoptimierungen bis zu klassischen Briefen oder E-Mails, in denen Formulare für die Eintragung in diversen Registern im Internet übermittelt werden. 

Häufig gehen den E-Mails Anrufe voran, in denen behauptet wird, dass die Unterschrift nur einer Datenaktualisierung oder der Kündigung einer bestehenden Vertragsbeziehung dienen soll. Häufig verwenden die Schwindler österreichische Telefonnummern, um den Eindruck zu erwecken, dass es sich um seriöse österreichische Unternehmen handelt. In Wirklichkeit wird mit der Unterschrift ein neuer und langfristiger Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen abgeschlossen, der Gesamtkosten von tausenden Euro nach sich ziehen würde. Es sprechen aber eine Vielzahl juristischer Argumente für die Nichtigkeit des Vertrages! Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb hat eine Informationsbroschüre vorbereitet, die Sie gut über diese Machenschaften informiert.

Wie kann man sich vor derartigen Betrugsversuch schützen?

Bevor Sie eine Unterschrift leisten, kontrollieren Sie, ob es tatsächlich einen Grundvertrag gibt. Prüfen Sie bei solchen Formularen immer das Kleingedruckte. Oft reicht aber schon eine einfache Google-Recherche um die Information zu bekommen, dass es sich bei dem Anruf um einen unseriöse Schwindelversuch handelt. In Zweifelsfällen können Sie sich immer an das Servicezentrum des Wirtschaftskammer Kärnten wenden. Sollten Sie unterschrieben haben, nehmen Sie sofort mit uns Kontakt auf!  

Hier finden Sie den Warnfolder "Achtung Schwindelfirmen aktiv!"

Weitere interessante Artikel
  • Verschiedene Euromünzen liegen gestapelt. aneinandergereiht auf mehreren Euroscheinmünzen, im Hintergrund zeigt sich eine blaue Flagge der europäischen Union mit einem Ausschnitt von gelben Sternen
    Wann ist eine nationale Förderung eine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts?
    Weiterlesen
  • Person blickt auf Tablet in Warenlagerhalle
    Vertikale Wett­­bewerbs­be­schränkungen - Vertriebs­­­bindungen
    Weiterlesen
  • Zwei lächelnde Personen reichen sich in Besprechungsraum über Tisch hinweg die Hand
    Vereinbarungen von geringer Bedeutung im Kartellrecht
    Weiterlesen