Person steht vor Flipchart und lächelt applaudierendes Publikum an
© Robert Kneschke | stock.adobe.com
Orthopädieschuhmacher & Schuhmacher

Fortbildungsförderaktion der Landesinnung der Gesundheitsberufe NÖ 2024

für Orthopädieschuhmacher & Schuhmacher

Lesedauer: 1 Minute

17.04.2024

Holen Sie sich einen Teil Ihrer Seminarkosten zurück. Die Landesinnung fördert unbürokratisch Ihre individuellen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und hofft, dass damit ein kleiner Impuls in Richtung direkter Wirtschaftsförderung für unsere Mitglieder gesetzt werden kann:

Ab 1. Jänner 2024 werden fachspezifische in Österreich stattfindende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (online oder in Präsenz) der Mitglieder und deren Mitarbeiter:innen in Form eines Kostenzuschusses von 50 % des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten, etc.) bis maximal € 300,- pro Kurs und Teilnehmer:in gefördert.

Für Lehrlinge werden Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung ebenfalls mit max. 50% gefördert.

Unter einer fachspezifischen Weiterbildung verstehen sich ausschließlich branchenbezogene Kurse.

Fortbildungshöhe bzw. – bedingungen

  • Gefördert werden nur Maßnahmen, die von Mitgliedern (bzw. deren Mitarbeitern:innen) der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit einer Gewerbeberechtigung Orthopädieschuhmacher oder Schuhmacher getätigt werden und in einem unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Gewerbe stehen
  • Die Grundumlage muss vollständig bezahlt sein
  • Im Zweifelsfall, ob eine Veranstaltung im Sinne einer branchenbezogenen Aus- und Weiterbildung zu werten ist, empfehlen wir eine Vorabklärung bei der Landesinnung der Gesundheitsberufe Niederösterreich.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt für 2024 insgesamt max. € 1.000,- pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe).
  • Die Fortbildungsförderaktion gilt für alle ab dem 01. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 durchgeführten Maßnahmen.
    Der Fortbildungsantrag muss bis spätestens 15. Jänner 2025 in der Landesinnung eingegangen sein.
  • Sind die zur Verfügung stehenden Fortbildungsmittel bereits vor dem 31.12.2024 ausgeschöpft, können keine weiteren Fortbildungen mehr gewährt werden. Die Fortbildungen werden nach der Reihenfolge ihres Einlangens in der Innung vergeben.

Nicht förderbar

  • Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher
  • Allgemeine Ausbildungen wie z.B. Sprachkurse, Verkaufsseminare, Führungskräfteseminare, Rhetorikseminare etc.

Förderantrag

Zur Erlangung dieser Förderung ist ein formloser Antrag (unter Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung) samt Kopien der Rechnung, der Zahlungsbestätigung und der Teilnahmebestätigung an die Landesinnung zu richten. 


Die Landesinnung behält sich vor, die Förderwürdigkeit von Fort- und Weiterbildungen abzulehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Für weitere Fragen zur Fortbildungsförderaktion und zur Abklärung der Förderbarkeit steht Ihnen das Büro der Landesinnung gerne unter zur Verfügung.