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Person steht vor Flipchart und lächelt applaudierendes Publikum an
© Robert Kneschke | stock.adobe.com
Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Förderung für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Förderzeitraum: 1.1.2026 bis 31.12.2026

Lesedauer: 1 Minute

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22.04.2026

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Die Förderung richtet sich an Betriebe des NÖ Maschinen- und Technologiehandels und Sekundärrohstoffhandels.

Gefördert werden branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Höhe von 70 Prozent der Nettokurskosten (ohne Fahrtkosten, Übernächtigungskosten, etc.) bis maximal Euro 500 pro Kurs und Teilnehmer. Für branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich „Künstliche Intelligenz“ verdoppelt sich der Maximalbetrag von 500 auf 1.000 Euro pro Kurs und Teilnehmer. Pro Betrieb (inkl. aller Betriebsstätten) werden maximal Euro 1.000 pro Jahr für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert.

Unter branchenbezogener Aus- und Weiterbildung verstehen sich handelsbezogene Kurse von externen Anbietern wie z.B. Verkaufs-, Lager-, Produkt-, Transport-, Rhetorik-, EDV-, Informatik- und betriebswirtschaftliche Schulungen sowie KI-Weiterbildungsmaßnahmen. Weiterbildungsmaßnahmen zu den Themen Persönlichkeitsentwicklung, Train the Trainer, Wellness und technische Ausbildungen (die z.B. in die Bereiche der Metalltechniker oder IT-Dienstleister fallen) sind von dieser Förderung nicht erfasst. Nicht förderbar sind außerdem gesetzlich verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen und Schulungen durch den Hersteller/Importeur.

Das Landesgremium Maschinen- und Technologiehandel Niederösterreich stellt für das Jahr 2026 Budgetmittel für alle vom Landesgremium angebotenen Förderungen in einer Gesamthöhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Ist das vorgesehene Förderbudget bereits vorzeitig ausgeschöpft, können keine weiteren Förderungen mehr gewährt werden! Die Förderaktion gilt nur für Weiterbildungen mit Datum 2026. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einlangens der schriftlichen Antragstellung.

Wer kann die Förderung beantragen?

Aktive Mitgliedsunternehmen des Landesgremiums Maschinen- und Technologiehandel Niederösterreich, die

  • seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung Mitglied des Landesgremiums sind,
  • keinen Grundumlagenrückstand aus Vorjahren aufweisen und
  • im Jahr 2026 eine Weiterbildungsmaßnahme absolviert haben, die in einem unmittelbar erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel stehen.

Ablauf der Antragstellung

  1. Antragstellung nach Absolvierung der Weiterbildungsmaßnahme an das Landesgremium mit Übermittlung der folgenden Angaben und Unterlagen:
    • Name und Anschrift des Betriebes, E-Mail-Adresse, IBAN
    • Teilnahmebestätigung und Zahlungsbestätigung mit Vermerk des Kursanbieters auf zumindest einem der beiden Dokumente, um welche Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme es sich gehandelt hat.
  2. Antragprüfung durch das Landesgremium. Die Bekanntgabe der Entscheidung an den antragstellenden Betrieb erfolgt per E-Mail.
  3. Bei positiver Entscheidung wird die Förderung an den Mitgliedsbetrieb nach Erhalt aller geforderten Unterlagen überwiesen.

Zusätzliche Informationen zur Förderung und Rechtshinweis

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch vom Landesgremium Maschinen- und Technologiehandel Niederösterreich gewährt.

Diese Förderung unterliegt der de-minimis-Verordnung der Europäischen Union – bitte beachten Sie deren Einhaltung.

Unvollständige oder falsche Angaben können zur Ablehnung oder zur Rückforderung der Förderung führen und strafrechtliche Folgen haben.


Sie haben Fragen oder Probleme bei der Antragsstellung?

Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Landesgremiums unter 02742 851 19321 oder maschinenhandel@wknoe.at. Wir beraten Sie gerne.

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