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EU-Leitfaden zur Marktüberwachung des Online-Handels

Klärung von Auslegungsfragen im Zusammenhang mit EU-Produktvorschriften

Lesedauer: 1 Minute

12.03.2023

Der Verkauf von Produkten über das Internet zwischen innerhalb und außerhalb der EU angesiedelten Akteuren wächst rasant. Neue Geschäftsmodelle sind entstanden und werfen eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Verantwortung für die Konformität mit den Produkt-Rechtsvorschriften der EU auf. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Online-Handel und den herkömmlichen Lieferketten sicherzustellen, veröffentlichte die EU-Kommission einen Leitfaden für die Marktüberwachung, der sich damit speziell aus dem Blickwinkel

  • der allgemeinen Produktsicherheit und
  • der EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften (Verordnung über die Akkreditierung und Marktüberwachung von Produkten)

auseinandersetzt. Eine EU-weit einheitliche Anwendung dieser Rechtsakte im Umfeld des Online-Handels soll damit sichergestellt werden.

Von zentraler Bedeutung sind der Begriff des "Inverkehrbringens" und die Frage: Wann kann eine Marktüberwachungsbehörde bezogen auf ein konkretes im Internet angebotenes Produkt tätig werden? Hier wird im Leitfaden darauf hingewiesen, dass das bereits vor der physischen Ausführung der Bestellung einer Ware möglich ist. Bei einem Online-Händler außerhalb der EU muss erkennbar sein, dass er seine Tätigkeit auf Abnehmer in der EU ausrichtet. Als Indizien können aufbauend auf diversen Urteilen des Gerichtshofs der EU gelten:

  • Lieferung an Adressen in der EU
  • Akzeptanz von in der EU verwendeten Währungen
  • Verwendung von EU-Sprachen

Fulfilment-Dienstleister

Als weiteres wichtiges Thema wird der Status der Fulfilment-Dienstleister erörtert. Bedient sich ein außerhalb der EU angesiedelter Hersteller oder Händler bei der Lieferung an einen Abnehmer in der EU eines solchen Unternehmens, so kann dieses Geschäftsszenario dazu führen, dass es keine Wirtschaftsbeteiligte (Importeur, Bevollmächtigter) mit der entsprechenden Verantwortung im herkömmlichen Sinn gibt.

Neben diesen Auslegungsfragen behandelt der Leitfaden, der als Bekanntmachung im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, auch praktische Aspekte der Marktüberwachung, wie die Einleitung von Korrekturmaßnahmen bei gefährlichen bzw. nicht konformen Produkten. Den Abschluss bilden allgemeine Empfehlungen zur Sensibilisierung der Endverbraucher und Unternehmen.

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