Autobus, Berufsgruppe
Zuverlässigkeit/Verantwortliche Beauftragte
Wer ist für die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften im Autobusgewerbe verantwortlich?
Lesedauer: 1 Minute
Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden.
Erneut versuchen
0:00
0:00
17.06.2026
- Mangelnde Zuverlässigkeit als Gewerbeausschließungsgrund
- RIS - Verwaltungsstrafgesetz (VStG) 1991 § 9 - Bundesrecht konsolidiert
- Bestellung gem. § 9 VStG
- Bestellung gem. § 9 VStG und § 7j AVRAG
- Bestellung gem. § 23 Abs. 1 ArblG
Anmerkung:
Im Punkt 6 sind ausführliche Angaben zu Stellung im Unternehmen, Führungsaufgaben und Befugnisse unbedingt anzuführen. Zusätzlich sollte folgender Satz enthalten sein: Dem verantwortlichen Beauftragten ist jedenfalls die erforderliche, selbstverantwortliche Anordnungsbefugnis erteilt, um seinen Pflichten in den ihm übertragenen Zuständigkeitsbereichen wirksam nachkommen zu können. - Bestellung gemäß § 28a Abs.3 AuslBG