Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe
Klarstellung Registrierungspflicht Tabakwarenverkauf
Ohne Registrierung ist der Verkauf dieser Produkte nicht mehr zulässig.
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16.02.2026
Tankstellenbetreiber, die Tabakwaren (insb. Zigaretten, E-Liquids, Pouches, alle Formen von E-Zigaretten) noch nicht über Trafiken beziehen - also jene Tankstellen, welchen für deren Tabakwarenbezug (noch) nicht auf deren Antrag eine Trafik zurayoniert wurde - müssen sich bis 01.06.2026 auf der Website der Monopolverwaltung registrieren. Diese Meldung hat durch einige wesentliche Angaben (insb. zu Gaststätte und Inhaber:in) auf der Website der Monopolverwaltung GmbH zu erfolgen.
Für bereits zurayonierte Tankstellen gilt diese Verpflichtung nicht, sie müssen sich nicht registrieren.
Diese Informationen sind auch auf der Website der Monopolverwaltung GmbH einzusehen und wurden auch in den FAQ´s zum Abgabenänderungsgesetz 2025 auf der Homepage des Fachverbandes ergänzt (Frage 12).