Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe
Registrierungspflicht für den Verkauf von Tabakerzeugnissen, Pouches und E‑Liquids
Ohne Registrierung ist der Verkauf dieser Produkte nicht mehr zulässig.
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28.01.2026
Betriebe, die Tabakerzeugnisse, Pouches, E‑Liquids verkaufen, müssen sich bei der Monopolverwaltung GmbH (MVG) registrieren. Darauf hat die Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie in einem aktuellen Newsletter hingewiesen.
Wer ist betroffen?
- Gastronomiebetriebe
- Tankstellen, die Tabakerzeugnisse, Pouches, E‑Liquids vertreiben
- andere Betriebe, die die genannten Produkte vertreiben
Warum besteht eine Registrierungspflicht?
Die MVG stellt sicher, dass für alle Verkaufsstellen ein einheitlicher und erhöhter Jugendschutzstandard gilt, da Tabakwaren und E-Liquids als sensible Genusswaren gelten und nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.
Ohne Registrierung ist der Verkauf dieser Produkte nicht mehr erlaubt.