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Eine Person hält eine E-Zigarette. Aus ihrem Mund kommt Rauch. Um die Person ist rauch
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Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe

Registrierungspflicht für den Verkauf von Tabakerzeugnissen, Pouches und E‑Liquids

Ohne Registrierung ist der Verkauf dieser Produkte nicht mehr zulässig.

Lesedauer: 1 Minute

28.01.2026

Betriebe, die Tabakerzeugnisse, Pouches, E‑Liquids verkaufen, müssen sich bei der Monopolverwaltung GmbH (MVG) registrieren. Darauf hat die Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie in einem aktuellen Newsletter hingewiesen.

Wer ist betroffen?

  • Gastronomiebetriebe
  • Tankstellen, die Tabakerzeugnisse, Pouches, E‑Liquids vertreiben
  • andere Betriebe, die die genannten Produkte vertreiben

Warum besteht eine Registrierungspflicht?

Die MVG stellt sicher, dass für alle Verkaufsstellen ein einheitlicher und erhöhter Jugendschutzstandard gilt, da Tabakwaren und E-Liquids als sensible Genusswaren gelten und nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.

Achtung

Ohne Registrierung ist der Verkauf dieser Produkte nicht mehr erlaubt

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