Zum Inhalt springen
Nahaufnahme eines runden, kleinen Metalltellers, auf dem eine Rechnung ein Fünf-Euroschein und ein paar Münzen sind
© rdnzl | stock.adobe.com
Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe

Neue Trinkgeldpauschale in der Gastronomie: Ausnahme für Mischbetriebe (zB Tankstelle mit Gastro)

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
19.01.2026

Der Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Service­unter­neh­mun­gen hat aufgrund des in diesen Betrieben typischerweise geringeren Trinkgeldaufkommens – etwa durch die verstärkte Nutzung von Kartenzahlungen – eine Ausnahme für Tankstellen erreicht. Diese betrifft die An­wendung der neuen Trinkgeldpauschale bei Mischbetrieben, beispielsweise Tankstellen mit Gastronomie.

Regelung für Mischbetriebe

Für Mischbetriebe gilt:

Hinweis
Diese Klarstellung ergibt sich nicht aus der amtlichen Verlautbarung zur neuen Trinkgeldpauschale, sondern aus den Erläuterungen zu § 2 der entsprechenden Regelung.

Weitere Informationen

Alle relevanten Informationen der ÖGK zu den neuen Trinkgeldpauschalen finden Sie hier:  Neue Trinkgeldpauschalen (ÖGK) 

Weitere interessante Artikel
  • Eine Person hält eine E-Zigarette. Aus ihrem Mund kommt Rauch. Um die Person ist rauch
    Klarstellung Registrierungspflicht Tabakwarenverkauf
    Weiterlesen