Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe
Neue Trinkgeldpauschale in der Gastronomie: Ausnahme für Mischbetriebe (zB Tankstelle mit Gastro)
Lesedauer: 1 Minute
Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden.
Erneut versuchen
0:00
0:00
19.01.2026
Der Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen hat aufgrund des in diesen Betrieben typischerweise geringeren Trinkgeldaufkommens – etwa durch die verstärkte Nutzung von Kartenzahlungen – eine Ausnahme für Tankstellen erreicht. Diese betrifft die Anwendung der neuen Trinkgeldpauschale bei Mischbetrieben, beispielsweise Tankstellen mit Gastronomie.
Regelung für Mischbetriebe
Für Mischbetriebe gilt:
- Die Trinkgeldpauschale ist nur für jene Dienstnehmer:innen , Lehrlinge sowie Pflichtpraktikant:innen anzuwenden, für die der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe gilt.
Hinweis
Diese Klarstellung ergibt sich nicht aus der amtlichen Verlautbarung zur neuen Trinkgeldpauschale, sondern aus den Erläuterungen zu § 2 der entsprechenden Regelung.
Weitere Informationen
Alle relevanten Informationen der ÖGK zu den neuen Trinkgeldpauschalen finden Sie hier: Neue Trinkgeldpauschalen (ÖGK)