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Zwei sanft lächelnde Personen mit Caps und in Schürzen stehen in großer Edelstahlküche und befüllen Teigtaschen, ringsum Küchenutensilien und Schüsseln mit Eierschwammerl
© Christian Vorhofer
Serviceplattform Gastronomie-Hotellerie

Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie

Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen für Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge und Pflichtpraktikant:innen

Lesedauer: 1 Minute

18.08.2026
Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge und Pflichtpraktikant:innen in Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie.

KV Abschluss 2026: Neue Lohn- und Gehaltstabellen ab 1.10.2026

Nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden haben sich die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie sowie die Gewerkschaften GPA und vida auf einen neuen Kollektivvertragsabschluss für Gastronomie und Hotellerie verständigt.

Eckpunkte

  • Ab 1. Oktober 2026 steigen die Löhne und Gehälter im Durchschnitt um 3 Prozent.
  • Die Lehrlingseinkommen werden durchschnittlich um 3,44 Prozent angehoben.
  • In der Lohn- und Gehaltsgruppe 5 beträgt das Plus 3,48 Prozent.

Für den Großteil der Beschäftigten wurde eine maximale Prämie von 275 Euro vereinbart (Aliquotierung kann aus mehreren Gründen erfolgen, z.B. Teilzeit). 

Achtung

Wichtig! Die Lohn- und Gehaltstabellen sowie die Details zur Prämienzahlung sind derzeit noch in Abstimmung mit den Gewerkschaften und werden ehestmöglich veröffentlicht

 Pressemeldung zum KV-Abschluss für Gastronomie und Hotellerie 2026

Rahmenkollektivvertrag

Achtung

Bitte beachten Sie die ab 1.1.2025 geltenden Änderungen in Punkt XX Sonderzahlungen Ziffer 2c und Ziffer 2e:

  • Durchschnittsberechnung bei der Änderung des Arbeitszeitausmaßes im laufenden Kalenderjahr. Hier ist künftig auf den Schnitt des Kalenderjahres abzustellen.
  • Durchschnittsberechnung der zu berücksichtigenden Zulagen (Nachtarbeitszuschlag und Fremdsprachenzulage). Hier ist der Durchschnitt der letzten 13 Wochen maßgeblich.

Rückwirkende Klarstellungen ab 1.11.2024:

  • Fallweise Beschäftigte haben keinen gesonderten Anspruch auf Sonderzahlungen (Punkt XX 1d KV)
  • Eine fallweise Beschäftigung führt nicht zum Entfall des Probemonats (Punkt XXV 1c KV)
  • Einführung einer Stichtagsregelung beim Jubiläumsgeld (Punkt XXIII 4 KV)

Lohntabellen für Arbeiter:innen ab 1.5.2025

Gehaltstabellen für Angestellte ab 1.5.2025

Aktuelle Übereinkommen

Zusatzkollektivverträge

Betriebskollektivverträge

Merkblätter und Muster

Für das betriebliche Personalmanagement bieten wir Musterverträge für Mitgliedern.

Kollektivverträge, Lohn- und Gehaltstabellen der vergangenen Jahre

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