Multilaterale Vereinbarung M329 läuft am 21.9.2025 aus
ADR
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Die Multilaterale Vereinbarung M329 gemäß 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, wurde im BGBl. III Nr. 176/2020 kundgemacht. Österreich hat diese Vereinbarung am 21.9.2020 unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt bis 21.9.2025. In der Vereinbarung werden vom ADR abweichende Bestimmungen für die Beförderung bestimmter Abfälle normiert. Die abweichenden Bestimmungen betreffen unter anderem die Themen „Klassifizierung“, „Verpackung“, „Beförderung in loser Schüttung“, „Kennzeichnung der Versandstücke“ und „Angaben im Beförderungspapier.
Es ist eine Nachfolgeregelung geplant. Die Vertreter der Abfallwirtschaft haben ganz intensiv an der Nachfolgeregelung mitgearbeitet, aber die endgültige Fassung hängt davon ab, welche Mitgliedstaaten bereit sind, dieser zuzustimmen und die Vereinbarung zu unterzeichnen. Man braucht zumindest einen zweiten Vertragsstaat, der die Vereinbarung unterzeichnet. Es kann daher sein, dass man dann wieder Inhalte ändert bzw. ein nahtloser Übergang nicht möglich ist. Kommt es zu keiner Einigung sind die oben genannten Erleichterungen ab 22.9.2025 hinfällig.