Zum Inhalt springen
Tanker transportiert Gefahrengut auf Bundesstraße, auf weißem Tank sind Gefahren-Plaketten montiert
© M. Perfectti | stock.adobe.com
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Neuerung im Gefahrgutrecht

Österreich ist der multilateralen Vereinbarung M361 zur Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen und Geräten beigetreten. 

Lesedauer: 1 Minute

08.04.2025

Wir möchten Sie über folgende Neuerung im Gefahrgutrecht informieren:

Österreich ist der multilateralen Vereinbarung M361 im März 2025 beigetreten. Diese Vereinbarung ermöglicht gewisse Erleichterungen bei der Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten, und zwar:

  • Die Vorschriften des ADR müssen nicht auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte, die in ihrem Inneren möglicherweise mit gefährlichen Gütern kontaminiert sind, angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Die gebrauchten Gegenstände, Maschinen oder Geräte werden zur Reparatur, Prüfung, Wartung, Entsorgung oder zum Recycling befördert.
    • Es wurden Maßnahmen getroffen, welche sicherstellen, dass die Inhalte sicher eingeschlossen sind und unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindert wird.
  •  Gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte, welche im Inneren gefährliche Güter der Klasse 1 und/oder der Klasse 7 enthalten, sind von dieser Multilateralen Vereinbarung ausgenommen.
  •  Eine Kopie dieser Vereinbarung ist in der Beförderungseinheit mitzuführen.

Diese Erleichterung gilt nur bis zum 31. Dezember 2026 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Derzeit (Stand 7.4.2025) haben nur Deutschland und Österreich diese multilaterale  Vereinbarung unterschrieben, d.h. die Erleichterung gilt derzeit nur in DE und in AT.