
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe
Neuerung im Gefahrgutrecht
Österreich ist der multilateralen Vereinbarung M361 zur Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen und Geräten beigetreten.
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08.04.2025
Wir möchten Sie über folgende Neuerung im Gefahrgutrecht informieren:
Österreich ist der multilateralen Vereinbarung M361 im März 2025 beigetreten. Diese Vereinbarung ermöglicht gewisse Erleichterungen bei der Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten, und zwar:
- Die Vorschriften des ADR müssen nicht auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte, die in ihrem Inneren möglicherweise mit gefährlichen Gütern kontaminiert sind, angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die gebrauchten Gegenstände, Maschinen oder Geräte werden zur Reparatur, Prüfung, Wartung, Entsorgung oder zum Recycling befördert.
- Es wurden Maßnahmen getroffen, welche sicherstellen, dass die Inhalte sicher eingeschlossen sind und unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindert wird.
- Gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte, welche im Inneren gefährliche Güter der Klasse 1 und/oder der Klasse 7 enthalten, sind von dieser Multilateralen Vereinbarung ausgenommen.
- Eine Kopie dieser Vereinbarung ist in der Beförderungseinheit mitzuführen.
Diese Erleichterung gilt nur bis zum 31. Dezember 2026 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Derzeit (Stand 7.4.2025) haben nur Deutschland und Österreich diese multilaterale Vereinbarung unterschrieben, d.h. die Erleichterung gilt derzeit nur in DE und in AT.