Informationen zum abfallrechtlichen Erlaubnisverfahren
Neue Regelungen ab 1. April 2023
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Die Abteilung Anlagenrecht des Amtes der NÖ Landesregierung startet derzeit mit dem „Abfallrechtlichen Erlaubnisverfahren Neu“.
Dies bedeutet, dass zukünftig für den Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beantragung einer Erlaubnis gemäß §24a Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002 die erfolgreiche Absolvierung von einschlägigen Kursen nachgewiesen werden muss.
Durch den Wegfall der vom Land NÖ bisher oftmals durchgeführten mündlichen Befragungen, möchten Sie zukünftig mehr Zeit für Genehmigungen und Kontrollen gewinnen.
Die Aktuellen Informationen zum "Abfallrechtlichen Erlaubnisverfahren NEU" finden Sie auf der Website des Amtes der NÖ Landesregierung: Info zum „abfallrechtlichen Erlaubnisverfahren NEU“