Aktuelle Infos zur WaffG-Novelle 2025
Übergangsregelung für Waffen, welche bereits vor dem 28.4.2026 verkauft, aber noch nicht übernommen wurden
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30.04.2026
Für die, vor dem Stichtag 28. April 2026, bereits gültig erworbene Waffen – also nach der alten Rechtslage - sind nach wie vor rechtmäßig zu überlassen.
Seitens Innenministeriums wurde aber als technische Übergangsregelung für Waffen, welche bereits vor dem 28.4.2026 gesetzeskonform verkauft, aber – insb. wegen der Abkühlfrist - noch nicht übernommen wurden, und es sich nicht um Jäger, Traditionsschützen oder Vereinswaffen handelt, folgende technische Lösung gefunden:
Die jeweiligen Schusswaffen sind, nach Ablauf der Wartefrist, wie folgt an den Bürger zu überlassen,
- Begründung „Sonstiges“
- Erfassung von „Übergangsregelung“
Die Übergangsregelung „Sonstiges“ ist bis 16.6.2026 im ZWR zulässig.